EGMR untersagt Moskau Behinderung kremlkritischer Zeitung "Nowaja Gaseta"

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland in einer Eilentscheidung dazu aufgefordert, die Arbeit der kremlkritischen Zeitung "Nowaja Gaseta" nicht zu behindern oder gar gänzlich unmöglich zu machen. Russlands Regierung solle von allen Aktionen Abstand nehmen, die die Zeitung von der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung abhalte, teilte das Straßburger Gericht am Donnerstag mit. Geklagt hatte der Chef der Zeitung und Friedensnobelpreisträger Dmitri Muratow.

Hohe Strafen für Verbreitung angeblicher Falschinformationen

Muratow hatte laut EGMR geltend gemacht, es bestehe die Gefahr, dass die unabhängigen russischen Medien mundtot gemacht würden. Russland geht vor allem seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine scharf gegen unabhängige Medien vor. Die Verbreitung angeblicher Falschinformationen über die russischen Streitkräfte wurde im Zuge eines neuen Mediengesetzes mit drastischen Strafen belegt. Als Reaktion zogen sich mehrere internationale Medien aus Russland zurück.

EGMR-Entscheidungen für Russland grundsätzlich bindend

Russland ist als Mitgliedsland des Europarats verpflichtet, sich an Entscheidungen des EGMR zu halten. Am Donnerstag hatte Russland jedoch angekündigt, nicht mehr an der Arbeit der Organisation teilnehmen zu wollen. Das Land bleibe dennoch formell vorerst Mitglied, wie russische Politiker in Moskau betonten. Auch der Europarat selbst erwägt einen Ausschluss des Landes.

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2022 (dpa).