HISTORISCHE GRENZE -Newsletter vom 01.06.2020- |
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ZUM INHALT IN KÜRZE - HISTORISCHE GRENZE hat zur Ausübung des staatlichen Eigentumsrechts an ihm gehörenden historischen Hoheitssteinen nun eine Petition in den Bayerischen Landtag eingebracht.
- Im Rahmen der Grenzsteinforschung konnte ein abgegangener historischer Markstein aufgefunden werden.
- Lapidarien, welche Anforderungen sollten gestellt werden?
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PETITION im Bayer. Landtag eingereicht! |
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Ausgelöst durch einen Verkehrsunfall im Jahr 2016 bei Buch am Wald wurde die Frage nach der Ausübung des Eigentumsrechts und der damit verbundenen Befugnis in den Fokus gerückt. HISTORISCHE GRENZE stellte dann eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, um diese Frage klären zu lassen. Nach drei Jahren ohne ein Ergebnis wurde der Vorgang dann 2019 an das Wissenschaftsministerium abverfügt. Seitdem ist die Anfrage ohne Reaktion. HISTORISCHE GRENZE hat diese Thematik nun in Form einer Petition in den Bayerischen Landtag eingebracht, um diese wieder zu beleben und nach mehr als vier Jahren zu einem Ergebnis zu kommen.
In diesem Zusammenhang wurde von HISTORISCHE GRENZE auch die Einsetzung eines Landesbeauftragten für die Kleindenkmäler in die Diskussion gebracht, damit alle Kleindenkmäler, also Grenzsteine, Sühnekreuze, Marterl, etc... ihre eigene Zuständigkeit bekommen. HIER DIE PETITION ABRUFEN |
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Manchmal findet man ihn wieder... |
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Die historische Grenzsteinlinie der Hohenzollern in Franken führt auch mitten durch das mittelfränkische Dorf DÜRRNBUCH (Gde. Euskirchen, LKr. NEA). Dort befand sich ursprünglich am östlichen Ortseingang ein Markstein, der das Dorf in einen brandenburgisch-kulmbachischen und einen brandenburgisch-ansbachischen Bereich aufteilte. Dieser historische Grenzstein wurde Anfang der 1980er Jahre mit der Listennummer D-5-75-121-39 unter Denkmalschutz gestellt. Dies aber konnte nicht verhindern, dass er zwischen 1999 und 2000 von der Grenzlinie genommen worden ist und verschwand. Aus Zufall stieß HISTORISCHE GRENZE auf ein kleines, aber sehr exklusives Lapidarium nördlich von Dürrnbuch an der Friedenseiche. |
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An dieser Friedenseiche steht der verloren geglaubte Markstein Nr. 34! Über den Fund haben wir das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege informiert. Daneben steht noch ein äußerst seltener BC-Jagdstein. Von diesen Steinen existiert nach derzeitigem Wissensstand nur noch ein, wenn auch beschädigter, Stein im Markgrafenmuseum in Neustadt an der Aisch. Hierbei konnte dann auch die Aufschrift auf der Rückseite des Steins geklärt werden, die beim Stein im Museum ausgebrochen ist. Dem Markgrafenmuseum in Neustadt an der Aisch haben wir diese freudige Botschaft mitgeteilt. |
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Wenn Lapidarium, dann bitte richtig! |
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Für die historische Forschung sind die Grenzsteine an ihren Originalstandorten fundamental wichtig, da historische Karten und Beschreibungen oft nicht genau sind oder deren Erläuterungen heute nicht mehr nachvollziehbar sind. So sind die damaligen Besitzverhältnisse von Äckern schwierig zu bestimmen, wenn in einem solchen Protokoll dann z.B. vom Acker des Johannes Meier die Rede ist. Aus diesem Grund sollte die Einrichtung von Lapidarien sparsam erfolgen! Jedes Lapidarium nimmt der Geschichtsforschung wertvolles Material. Aber Lapidarien bringen die Geschichte auch zu den Menschen, die nicht abseits der Wege nach Grenzsteinen suchen. So entsteht ein Spannungsfeld, das bei der Einrichtung von Lapidarien gesehen werden sollte. Aktuell wird nur auf die Ausstellung zusammengetragener Steine, meist ohne jegliche Dokumentation wert gelegt.
Am Siebener Radweg Langenzenn befinden sich offensichtlich mehrere Kleinlapidarien, die aus zusammengetragenen Grenzsteinen, teils älterer Art, bestehen. Letzteres wird auf der vorhandenen Informationstafel (weitere Informationen gibt es nicht) so ausgeführt. |
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Informationen zur Herkunft der Steine oder der sie markierenden Grenze sucht man vergebens. Ein Lapidarium, das so angelegt ist, kann nicht wirklich über die Geschichte informieren und zerstört zudem die geschichtliche Forschung. Um die Nachvollziehbarkeit für die Geschichtsforschung zu erhalten gibt es für die Einrichtung von Lapidarien ein paar Grundregeln, die möglichst kurzfristig realisiert werden sollten, um insbesondere die heimatliche Geschichtsforschung nicht dauerhaft von diesen Zeugen der Vergangenheit abzuschneiden. - Die Einrichtung von Lapidarien sollte geplant werden, wobei hier die Notwendigkeit des Lapidariums besonderer Begründung bedarf. Ein bloßes Zusammentragen von Steinen aus denen dann einfach ein Grenzsteingarten entsteht, sollte unterbleiben.
- Wenn ein Lapidarium eingerichtet wird, dann ist bei der Entnahme der Grenzsteine zuerst die eigentumsrechtliche Abklärung und Genehmigung vorzunehmen.
- Historische Grenzsteine sind im Regelfall Kleindenkmäler, was eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich macht.
- Mit der Entnahme ist der genaue Entnahmeort zu dokumentieren (Geodaten), um in der Folge für die Geschichtsforschung die Rekonstruktion zu ermöglichen.
- Der geschichtliche Hintergrund ist aufzuklären und zu dokumentieren, um ihn für die Besucher des Lapidariums nachvollziehbar zu machen. Des weiteren wäre damit auch für die Geschichtsforschung der erste Anhaltspunkt so festgehalten.
- Die Ausgestaltung des Lapidariums sollte nicht als Brotzeitplatz erfolgen, da dies -schon aufgrund der Abgelegenheit solcher Lapidarien- den ein oder anderen Grenzsteindieb anzieht, wie auch manchmal aus dem Ruder laufende Parties, bei denen dann solche historischen Steine beschädigt werden.
HISTORISCHE GRENZE hofft sehr, dass zu diesem Thema bald eine umfassende Aufklärungsarbeit möglich ist, um die Interessen aller Seiten ausreichend gewürdigt zu wissen und letztlich die Schätze der Vergangenheit, also auch unsere historischen Hoheitssteine dauerhaft zu schützen! |
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