Todesurteil für Deutsch-Iraner : Schlechte Aussichten
Die Bundesregierung hat schnell und öffentlichkeitswirksam auf das Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner in Teheran reagiert. Die Ausweisung von zwei Diplomaten und die Einbestellung des iranischen Geschäftsträgers dokumentieren den berechtigten Unmut in Berlin über die Umstände des Falles.
Jamshid Sharmahd wurde nach Iran entführt, sein Verfahren erscheint nicht rechtsstaatlich, und die Todesstrafe ist sowieso keine akzeptable Bestrafung.
Abschreckung der Protestbewegung
Mit stiller Diplomatie hätte man hier vermutlich nicht mehr allzu viel erreichen können. Die iranische Führung verfolgt wahrscheinlich politische Ziele mit dem Urteil. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass sie Sharmahd, wie andere Häftlinge mit westlichem Pass, in Verhandlungen nutzen will; die Hinrichtung von Oppositionellen dient dem Regime allerdings auch zur Abschreckung der Protestbewegung.
Erschwert wird die Lage durch den Atomstreit, der sich im Schatten des Ukrainekriegs weiter zuspitzt. Dass Iran sich durch die Aussicht auf Handel doch noch einmal für eine Zusammenarbeit gewinnen ließe, wie man in Europa lange gehofft hat, erscheint in dem Maße unwahrscheinlicher, in dem die Urananreicherung voranschreitet.
Auch die Allianz mit Russland festigt die Distanz des Landes zum Westen. Solange sich das Regime halten kann, sind die Aussichten schlecht: für Sharmahd, für das iranische Volk und für die Stabilität des Nahen Ostens.