UN zum Konflikt um Bergkarabach: Baku muss Durchfahrt erlauben

Der UN-Internationale Gerichtshof fordert Aserbaidschan auf, die Blockade des Latschin-Korridors aufzuheben, der strategisch wichtigen Verbindung nach Bergkarabach.

Stop-Schild vor der Zugangsstraße zur Enklave Bergkarabach

Der Latschin-Korridor verbindet Armenien mit Bergkarabach und ist seit Monaten abgeschnitten, sodass die Enklave ohne Versorgung bleibt Foto: Gilles Bader/dpa

DEN HAAG dpa/afp | Im langanhaltenden Konflikt um die Südkaukasus-Region Bergkarabach hat der Internationale Gerichtshof (IGH) Aserbaidschan verpflichtet, die Blockade der Zugangsstraße zu der Enklave zu beenden. Aserbaidschan müsse die freie Durchfahrt für Menschen, Waren und Fahrzeuge ermöglichen, erklärte das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Mittwoch in Den Haag. Armenien hatte Sofortmaßnahmen gegen die Blockade beantragt.

Armenien hatte das UN-Gericht angerufen, nachdem die Zugangsstraße zu Bergkarabach im Dezember blockiert worden war. Seit Mitte Dezember blockieren aserbaidschanische Aktivisten den Latschin-Korridor, die einzige Verbindungsstraße zwischen Berg-Karabach und Armenien, um gegen ihrer Meinung nach illegale Bergbauarbeiten zu protestieren. Durch die Blockade leidet die Enklave armenischen Angaben zufolge unter einem Mangel an Lebensmitteln, Medikamenten und Treibstoff. Die Vorsitzende IGH-Richterin Joan Donoghue bestätigte am Mittwoch in Den Haag, es sei infolge der Blockade zu „Engpässen bei Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensrettenden medizinischen Gütern“ gekommen.

Der Internationale Gerichtshof wies auch auf sein Urteil vom Dezember 2021 hin. Danach hatten die UN-Richter beiden Staaten bereits auferlegt, alles zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern und Menschen nicht in Gefahr zu bringen. Urteile des Gerichts sind bindend.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Richter wiesen zugleich einen Antrag von Aserbaidschan ab, auch gegen Armenien Sofortmaßnahmen zu verhängen. Aserbaidschan beschuldigt Armenien, Wohngebiete vermint zu haben. Diese Vorwürfe sahen die Richter als nicht erwiesen an. Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.

Die Gefahr einer Eskalation bleibt

Aserbaidschan und Armenien streiten seit dem Zerfall der Sowjetunion im Jahr 1991 um die Grenzregion Bergkarabach. Bei den militärischen Konfrontationen um das Gebiet wurden Schätzungen zufolge seit den 1990er Jahren etwa 30.000 Menschen getötet. Kämpfe im Jahr 2020 mit mehr als 6500 Toten wurden durch ein von Russland vermitteltes Waffenstillstandsabkommen beendet. Dabei musste Armenien große Gebiete aufgeben.

Der Konflikt um die Region war im vergangenen Jahr wieder aufgeflammt, knapp zwei Jahre nach Ende des Krieges beider Länder um die Region. Mehr als 6500 Menschen wurden bei den Kämpfen 2020 nach Schätzungen getötet. Unter Vermittlung von Russland war dann im November 2020 ein Waffenstillstand ausgehandelt worden.

Die Gefahr einer erneuten Eskalation des Konflikts bleibt trotz jüngster Annäherungen in Friedensgesprächen zwischen den beiden Ländern hoch. Am Montag hatte eine Beobachtermission der EU in der Region mit rund hundert Mitarbeitern begonnen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.