Am 15. September geht's los! Der Verein Tatkraft, WeCollect und die Stiftung für direkte Demokratie laden interessierte Personen, Netzwerke und Organisationen herzlich ein, beim Ki
Seit 10 Jahren gibt es den Assistenzbeitrag. In der Schweiz leben aber gerade mal 10% der anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderungen mit persönlicher Assistenz. Es fehlt unter anderem an flächendeckender Assistenz, an hindernisfreiem Wohnraum, an finanziellen Mitteln und an einer Strategie zur Deinstitutionalisierung. AGILE.CH und InVIEdual fordern die Umsetzung von Art.
In der Schweiz leben rund 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen (Zahl BfS). Dank unserem System der Sozialversicherungen erhalten viele unter ihnen individuelle Unterstützung (Rente; Hilfsmittel). Trotzdem stossen sie tagtäglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich erschweren oder sogar verunmöglichen.
Die IV diskriminiert die Frauen in mehrfacher Hinsicht. Die AHV 21 beseitigt drei dieser Diskriminierungen. Der Assistenzbeitrag ist eine Leistung der IV. AHV-Rentner*innen haben keinen Anspruch auf den Assistenzbeitrag. Menschen mit Behinderungen, die aber einen Assistenzbeitrag von der IV erhalten haben, profitieren von einer Besitzstandsgarantie, sobald sie das AHV-Alter erreichen.
Simone Leuenberger, Geschäftsleiterin von InVIEdual, spricht über die Kritik der UNO gegenüber der Schweiz. Im März wurde die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz überprüft. Ende März veröffentlichte der Ausschuss den Prüfungsbericht.
Quiz «Auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben»
Mit diesem Quiz bekommst du einen Einblick in den Kampf für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung in der Schweiz