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Licht und Schatten bei Corona-Krisengesetz

Pressemitteilung von Achim Kessler,

"Dass nun Gesetze im Schnellverfahren gemacht werden ist leider unvermeidbar. Der Bundestag muss jedoch darüber wachen, dass die Gesetze auch tatsächlich ihr Ziel bei der Bekämpfung der Corona-Krise erreichen und das Grundgesetz nicht unterhöhlen“, erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Kessler weiter:

"Zwar sagt die Bundesregierung, dass kein Krankenhaus wegen der Corona-Krise pleitegehen soll. Sie schlägt dann aber einen 'Schutzschirm' vor, der genau das nicht sicherstellt. Der Wettbewerb unter den Krankenhäusern wird auch in der Krise weiter betrieben. Jedes einzelne Krankenhaus ist auch in der Krise mit der Frage konfrontiert, ob eine Maßnahme, etwa ein Freimachen von Betten für die Intensivversorgung von Corona-Patienten, zu einem Defizit oder einem Gewinn führt. Es wäre das sinnvoll und unbürokratisch, die Fallpauschalen abzuschaffen und den Krankenhäusern monatlich ein Budget zuzuweisen, das die tatsächlichen Kosten komplett abdeckt. In der Krise sollte eigentlich die Einsicht gereift sein, dass der Wettbewerb eine Krisensituation nicht bewältigen kann. Nach den Gesetzentwürfen wird die Bundesregierung ermächtigt, eine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ festzustellen und dann Grundrechte einzuschränken und sich selbst massive Befugnisse zu geben. Diese Einschränkungen der Grundrechte sind so gravierend, dass es nicht ausreicht, wenn die Bundesregierung die Notlage feststellt. Diese Notlage festzustellen muss zwingend dem Bundestag vorbehalten bleiben. Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die Bundesregierung sich selbst zum Eingreifen in Freiheitsrechte ermächtigen kann.