Zum Inhalt springen

Recht auf freie Meinungsäußerung Gericht straft Litauen wegen Verbots von Märchenbuch ab

Wegen homosexueller Charaktere zog die litauische Aufsichtsbehörde ein Kinderbuch aus dem Verkehr. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte das baltische Land nun für das Vorgehen.
Symbol der LGBTQ+ Bewegung: die Regenbogenflagge

Symbol der LGBTQ+ Bewegung: die Regenbogenflagge

Foto: nndanko / imago images/Panthermedia

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Litauen verurteilt, weil das Land gegen ein Märchenbuch mit homosexuellen Hauptfiguren vorgegangen ist. Dies sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Autorin in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei, teilten die Richter in Straßburg  mit.

Eine litauische Universität veröffentlichte 2013 mit einem Zuschuss des Kulturministeriums das Buch der mittlerweile verstorbenen, offen lesbischen Autorin Neringa Dangvydė Macatė, das sich an neun- bis zehnjährige Kinder richtete. Angelehnt an traditionelle Märchenbücher spielten hier auch andere Themen eine Rolle – etwa unterschiedliche Hautfarben, Behinderungen, die Scheidung der Eltern oder Migration.

Zwei der sechs Geschichten handelten von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Die litauische Aufsichtsbehörde entschied, dass diese beiden Märchen negative Auswirkungen auf Minderjährige hätten. Daraufhin wurde der Verkauf zwischenzeitlich gestoppt und das Buch mit einem Warnhinweis versehen. Es sei gefährlich für unter 14-Jährige. Dagegen klagte die Autorin. Nach ihrem Tod im Jahr 2020 führte Macatės Mutter den Rechtsstreit fort.

12.000 Euro Schadensersatz

Der Gerichtshof für Menschenrechte gab der Autorinnenseite nun recht: Anders als die Regierung behauptete, würden in den Märchen lesbische oder homosexuelle Paare gegenüber anderen Paaren nicht auf ein Podest gestellt, sondern sie propagierten Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft. Kindern dürfe der Zugang zu Informationen über gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht derart verwehrt werden. Litauen muss nun 12.000 Euro Schadensersatz an Macatės Mutter und 5000 Euro Prozesskosten zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

atb/dpa