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Straßburg
Homosexuelle Paare diskriminiert: Menschenrechtsgericht verurteilt Russland
Erneut hat das Gericht des Europarats Russland wegen Queerfeindlichkeit verurteilt, dieses Mal wegen der Nichtanerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Moskau hat allerdings bereits angekündigt, sich nicht an die Urteile zu halten, obwohl das Putin-Regime dazu verpflichtet wäre.
Guilhem Vellut / flickr) Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte achtet darauf, dass die Mitgliedsstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention einhalten (Bild:
- 17. Januar 2023, 15:07h 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt (Aktenzeichen 40792/10, 30538/14 und 43439/10). Staaten müssten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen. Russland verweigere dies allerdings, entschied die höchste Instanz des Gerichtshofs, die Große Kammer, am Dienstag in Straßburg.
Die Kläger*innen – zwei lesbische Paare und ein schwules Paar – wollten in Russland heiraten, doch die Behörden lehnten eine Hochzeit ab, da das russische Gesetz die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiere. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Russinnen und Russen Homosexualität ablehne. Dem folgte der Gerichtshof nicht: Demokratie bedeute nicht, dass die Ansichten der Mehrheit immer Vorrang hätten, sondern es müsse ein Gleichgewicht hergestellt werden.
Die Mehrheit der Richter*innen urteilten gegen Russland auf Grundlage des Artikels 8 der Menschenrechtskonvention. Dieser sichert der Bevölkerung das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor.
Fünf Ost-Richter*innen gegen Urteil
Fünf der 17 Richter*innen, die allesamt aus ehemaligen Staaten des Ostblocks stammen, stimmten gegen die Entscheidung: Zwei Richter*innen (aus Albanien und Rumänien) wollten das Urteil teilweise nicht mittragen. Drei Richter*innen (aus Polen, der Slowakei und Russland) votierten dagegen.
Russland wurde vor einigen Monaten wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind von der Europäischen Union unabhängig.
Am Gerichtshof für Menschenrechte sind noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Sie wurden alle bis zum formellen Ausschluss Russlands eingereicht und müssen deswegen vom Gericht geprüft werden. Laut Menschenrechtskonvention ist Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Allerdings hat Russland bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht anzuerkennen. Bereits lange vor dem Angriffskrieg, im Jahr 2015, hatte die russische Duma beschlossen, internationale Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht grundsätzlich anerkennen zu wollen, obwohl sich das Land vertraglich dazu verpflichtet hatte (queer.de berichtete).
Russland ist bereits mehrfach wegen seiner queerfeindlichen Politik vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verurteilt worden – etwa wegen der Diskriminierung von trans Menschen, der Nichtanerkennung von queeren Organisationen oder CSD-Verboten. (dpa/dk)
Links zum Thema:
» Entscheidung des Gerichtshofs (auf Englisch)
Ansonsten wird für den Rest unseres Lebens der Wahnsinn und die Autokratie auch in Europa regieren.