baesh.de Newsletter #11

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AKW-Rückbau: "Deponie-Qualifizierung" in SH abgeschlossen

Pressekonferenz seitens des Umweltministeriums am 9. September in Kiel

 

Am Montag (09.09.2019) wird Umweltminister Jan Philipp Albrecht der Presse die Ergebnisse einer sogenannten "Deponie-Qualifizierung" vorstellen. Vorangegangen sind einmal mehr 14 ziemlich geräuschlose Monate in Sachen Umgang mit radioaktiv strahlendem Bauschutt aus dem anstehenden Abriss der Atomkraftwerke und Atomanlagen in Schleswig-Holstein.

 

Der ausschließlich vom MELUND beauftragte und bezahlte TÜV-Nord sollte überprüfen, ob das sogenannte "10-Mikrosievert-Konzept" bei Einlagerung dieser Gefahrstoffe auf den sieben aktuell zur Verfügung stehenden Deponien im Land, darunter die Deponie Balzersen an der Betonstraße in Harrislee, eingehalten werden kann.

Nun muss man kein Hellseher sein und hätte auch bereits vor 14 Monaten vorhersagen können, welches Ergebnis der Öffentlichkeit am Montag präsentiert werden wird: Natürlich werden alle vorbestimmten Deponien in der Stellungnahme grundsätzlich als geeignet bewertet werden. Es wird die eine oder andere Abstufung geben, vielleicht ein zeitliches Szenario - aber alles andere wäre eine ziemliche Überraschung, denn anders würde das dahinterliegende Konzept von "Verdünnung und Verteilung" beim Beseitigen von radioaktiven Abfällen noch riskanter.

 

Da neben Schleswig-Holstein auch andere Bundesländer mit diesem Problem umgehen müssen, war in den vergangenen Jahren sehr durchgängig zu beobachten, dass solcherlei Stellungnahmen, seien sie vom Öko-Institut, vom TÜV-Nord, -Süd oder anderen Instituten durchgeführt worden, zu dem gleichen Ergebnis kommen: Keine Gefahr für niemand. Das dabei auch mal Deponiestandorte schlicht verwechselt wurden, zeigt lediglich auf, wie beliebig solche Bewertungen einzuschätzen sind:

 

Stuttgarter Zeitung: Falsche Angabe zur Strahlenbelastung löst Ärger aus

 

Fehlerhaftes AKW-Freigabemüll-Gutachten des Öko-Instituts Darmstadt

 

Sämtliche uns bekannten Stellungnahmen zu "Deponie-Qualifizierungen" der letzten Monate basieren lediglich auf den Modellrechnungen des auch in Fachkreisen äußerst umstrittenen "10-Mikrosievert-Konzepts". Es wird darin der Versuch unternommen, mit mathematischen Modellannahmen andere mathematische Modellannahmen zu bestätigen. Dass ein solches Vorgehen nicht ausreicht, um die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt beim Rückbau von Atomanlagen bestmöglich zu schützen, haben nicht erst der Deutsche Ärztetag 2017 und die Landesärtzekammer Baden-Württemberg bestätigt - es widerspricht auch eklatant dem im Strahlenschutzgesetz geforderten Minimierungsgebot zur Vermeidung radioaktiver Belastung:

 

§ 8 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)


Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung

 

(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.

 

(2) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. [...]

 

 

Leider bleiben in den Stellungnahmen der Prüfinstitute auch weiterhin die neueren Studien zu den Gefahren und der Langzeitwirkungen radioaktiver Niedrigstrahlung unberücksichtigt.

 

Über diesen Verteiler versenden wir am Montag (09.09.2019) eine aktuelle Pressemeldung, die dann auch auf unserer Website baesh.de veröffentlicht wird.

In die Elbe, auf die Deponie 
Der gesamte AKW-Rückbauprozess basiert auf Verteilung und Verdünnung von radioaktiven Stoffen

Ziel des Vorhabens: Die Verschleierung der ursprünglichen Strahlenbelastung. Der unten verlinkte Artikel "Wasser Marsch" geht auf die sogenannten "Dekontaminationsarbeiten" innerhalb der stillgelegten Atomkraftwerke am Beispiel des AKW Brunsbüttel in Schleswig-Holstein ein. Stark belastete Bauteile, zumeist aus Stahl und Beton, werden unter Druck mit Sand und Wasser gestrahlt, um sich bereits vor Ort den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu nähern. So wird von Seiten der Atomwirtschaft versucht, die Menge für eine teure, unterirdische Lagerung zu verringern und möglichst viel Material in das Recycling bzw. auf die Deponien zu bekommen. Der Gesetzgeber sieht dies auch so vor.

Belastetes Wasser aus solchen "Reinigungsprozessen", so zumindest der Antrag des Atomkonzerns Vattenfall, soll dann in die Elbe geleitet werden, um Verdünnungsprozesse zu nutzen. Dass Mensch und Umwelt dabei erheblichen Belastungen ausgesetzt sind, zeigt sich u.a. daran, dass Vattenfall beim Rückbau seiner Atomkraftwerke mit höheren Emissionen rechnet, als beim Leistungsbetrieb der Reaktoren.

"Wasser marsch" im ausgestrahlt-Blog vom 1.8.2019

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