APA/MANUELA SCHWARZL

ÖVP-Landeschefs bekritteln Menschenrechtspakt

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In der Volkspartei mehren sich Wünsche nach Änderungen bei der Europäischen Menschenrechtskonvention, so aus der Steiermark und dem Burgenland. EU-Parlamentarier Karas zeigt sich "fassungslos" über die Debatte in der ÖVP.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sorgt nach einem "Standard"-Interview mit ÖVP-Klubchef August Wöginger für Debatten in der Volkspartei. Nach dem steirischen Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) hat am Dienstag auch der burgenländische ÖVP-Chef und Europamandatar Christian Sagartz den Vorstoß von Klubobmann August Wöginger für eine Überarbeitung der EMRK unterstützt. Sagartz erklärte in einem Statement sogar, ein "Update ist längst überfällig".

"Menschenrechtsmaterien sind besonders sensibel, wir müssen behutsam mit ihnen umgehen", betonte unterdessen ein Sprecher von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer. "Asylgrundsätze sind eindeutig und für jene da, die Asyl brauchen. Wir benötigen aber eine Lösung für Wirtschaftsflüchtlinge, die sich auf Asylgrundsätze berufen - ohne aber dass sie überhaupt Aussicht auf Asyl haben."

Burgenlands VP-Chef teilt Wöginger-Wunsch

Sagartz, der auch stellvertretender Vorsitzender im Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist, erklärte gegenüber der APA: "Niemand möchte die Menschenrechte willkürlich ändern. Aber für mich ist ganz klar - die über 70 Jahre alte Menschenrechtskonvention benötigt ein Update beim Thema Migration und diese Diskussion sollten wir so schnell als möglich starten." Ähnlich wie in anderen Rechtsbereichen müssen man die Menschenrechtskonvention ins neue Jahrtausend holen, da es - so zumindest Sagartz' Darstellung - seit 1984 keine wesentlichen Anpassungen mehr gegeben habe. "Noch dazu wurden die alten Passagen sehr freizügig ausgelegt, was zu langen Abschiebeprozessen und zu übermäßigen Zuzug geführt hat", meinte Sagartz.

Der Landesparteiobmann fordert darüber hinaus auch eine Überarbeitung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Drexler-Kritik an Straßburg

Ähnlich hatte sich Drexler in der "Kleinen Zeitung" über Wögingers Vorstoß geäußert. "Ja, er hat recht. Wenn es darum geht, auch die Europäische Menschenrechtskonvention diskutieren zu dürfen." Ihm geh es "weniger um den Text der EMRK aus dem Jahr 1950. Aber die fortlaufende Weiterinterpretation durch den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kann man als ein sich verselbstständigendes Richterrecht sehen. Da stellt sich die Frage nach der demokratischen Legitimation."

Man solle "einmal abklopfen, was in einer zeitgemäßen Textfassung eine Deckung finden würde", so Drexler. "Möglicherweise braucht es eine Neukodifizierung, um das, was sich auf dem Interpretationsweg ergeben hat, zu bewerten, allenfalls in den Text aufzunehmen oder zu verwerfen. Darüber eine Diskussion zu führen, ist legitim." Die heutige Asylpraxis sei "eine wirkliche Pervertierung des ursprünglichen Asylgedankens".

Stelzer gibt Landsmann Wöginger recht

Auch Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) klang am Dienstag ähnlich: "Klar ist: Es kann mit der unkontrollierten Migration nicht mehr so weitergehen. Asyl heißt vorübergehender Schutz durch ein sicheres Land, aber nicht durch zig EU-Länder zu marschieren bzw. durchgewunken zu werden, bis man Asyl ruft. Aus meiner Sicht ist es notwendig das Asylsystem gesamtheitlich zu überarbeiten und an die neuen Herausforderungen anzupassen." Dazu gehöre auch, rechtliche Grundlagen daraufhin zu überprüfen. Die EU sei jedenfalls gefordert, endlich tätig zu werden, stimmte er Klubchef Wöginger, ebenfalls Oberösterreicher, zu.

Wallner für differenzierte Debatte

Etwas vorsichtiger gab sich der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Es handle sich um eine differenzierte Debatte, der es auch differenziert zu begegnen gelte, sagte er. Wohl niemand ziehe die Grundsätze der Konvention in Zweifel, an ihnen sei "nicht zu rütteln". Die über die Jahre gewachsene Rechtssprechung bereite aber Schwierigkeiten, "und es wäre falsch, die Augen vor den Problemen zu verschließen"."

Dass man nach den Vorfällen in Linz "offenbar nichts tun kann", sei "unbefriedigend". Kriminelle Asylwerber müssten auch abgeschoben werden können, sonst sinke das Verständnis der Bevölkerung für das Asylwesen als solches, und das sei "nicht gut", so Wallner.

Die frühere ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner plädierte hingegen, wie Wöginger und Sagartz, auf Twitter eindeutig für Änderungen in dem völkerrechtlichen Vertrag.

Edtstadler: "Nicht verhandelbar"

Zuvor hatten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die EMRK als "nicht verhandelbar" bezeichnet. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen begab sich am Montag in diese Debatte: Die EMRK sei eine große Errungenschaft der Menschlichkeit, ein Kompass der Humanität und gehöre zum Grundkonsens der Republik, schrieb er auf Twitter. Diese infrage zu stellen, löse keine Probleme, sondern rüttle an den Grundfesten, auf denen unsere Demokratie ruhe.

Die Katholische Aktion Österreich forderte in einer Aussendung am Dienstag alle politisch Verantwortlichen auf, sich gegen ein "Herumhämmern am Fundament der Europäischen Menschenrechtskonvention" zu engagieren.

Tiroler Grüne wünschen sich "Aufschrei"

Der Tiroler Grünen-Klubobmann Gebi Mair wünscht sich nach dem Wöginger-Vorstoß unterdessen einen "Aufschrei in der ÖVP". Er erwarte sich sowohl auf Landes- als auf auch Bundesebene, dass ÖVP-Mitglieder klarstellten, Wögingers Forderung entspreche nicht der Haltung einer christlich-sozialen Partei.

Karas "fassungslos"

ÖVP-interne Kritik kam immerhin vom Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Othmar Karas. Er schrieb auf Twitter: "Die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine humanistische Errungenschaft. Wer sie in Frage stellt, sägt an einem Grundpfeiler unserer Demokratie. Dass dieser Vorstoß aus der ÖVP weiter Unterstützung findet, macht mich fassungslos und bedarf einer klaren Zurückweisung."

In Österreich im Verfassungsrang

Hintergrund: Die EMRK ist 1950 von den damaligen Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet worden und 1953 in Kraft getreten. Den Europarat bildeten damals noch west- und nordeuropäische Staaten. Österreich ist der EMRK 1958 beigetreten, 1964 wurde sie rückwirkend mit dem Beitrittsdatum in den Verfassungsrang erhoben.

Ziel der EMRK war es nach dem Zweiten Weltkrieg, wesentliche Menschenrechte in Europa zu garantieren. Der völkerrechtliche Vertrag enthält zahlreiche Grundrechte und Grundfreiheiten, darunter das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Auch freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung sind darin festgeschrieben.

Im Gegensatz zu anderen feierlichen Deklarationen auf dem Globus können Mitgliedsstaaten gegen die EMRK nicht einfach so verstoßen, sie ist bindend. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kann Urteile und Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten verhängen. Die EMRK hat daher praktische und weitreichende Folgen.

ribbon Zusammenfassung
  • In der ÖVP mehren sich die Stimmen für Änderungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Der burgenländische ÖVP-Chef Sagartz will auch Änderungen bei der Genfer Flüchtlingskonvention.
  • Der steirische Landeshauptmann Drexler sagte, man müsse "auch die Europäische Menschenrechtskonvention diskutieren dürfen".

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