Forderungsmanagement in schwierigen Zeiten

Posted by Steffen Kowalski

Guten Tag,

 

das Forderungsmanagement ist eine zentrale Säule für den Erfolg jedes Unternehmens. Von der effizienten Rechnungsstellung bis hin zum strukturierten Mahnverfahren – wer seine Forderungen im Griff hat, sichert nicht nur seine Liquidität, sondern stärkt auch die Beziehung zu seinen Kunden.

 

In diesem Newsletter haben wir für Sie wertvolle Einblicke, praxisnahe Tipps und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Forderungsmanagement zusammengestellt. Lassen Sie sich inspirieren und nutzen Sie unser Wissen, um Ihr Forderungsmanagement noch erfolgreicher zu gestalten!

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

 

Steffen Kowalski

 

 

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Fachartikel Forderungsmanagement

Viele Unternehmen möchten wissen, wie man jetzt mit säumigen Kunden umgeht. Räumt man eine Zahlungspause ein, bietet man eine Ratenzahlung an oder beharrt man auf die vollständige Zahlung?​ 


Ein professionelles und proaktives krisenfestes Forderungsmanagement hilft diese Risiken in der jetzigen Zeit zu minimieren. Ein schnell wirksames und kundenorientiertes Forderungsmanagement ist von größter Bedeutung zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens.

 

75 % aller Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sind auf Forderungsausfälle zurückzuführen. Mit jedem Zahlungsziel wird dem Kunden ein Kredit in Höhe der Forderungen gewährt. Ein Unternehmen agiert somit oft als Kreditgeber für seine Lieferanten. Das wird durch das Gewähren langer Zahlungsziele und verzögerter Zahlungseingänge weiter verstärkt. Wenn die Bezahlung für eine erfolgte Lieferung oder Leistung nicht – oder nicht rechtzeitig – erfolgt, gerät das Unternehmen schnell in einen Liquiditätsengpass.

 

Es wichtig, in der jetzigen Zeit die Kunden richtig und einfühlsam auf ausstehende Zahlungseingänge anzusprechen. Oftmals lassen sich die Fälle außergerichtlich regeln. In der aktuellen Situation ist im Forderungsmanagement besonders viel Fingerspitzengefühl gefragt.

Auf der einen Seite sind eine proaktive Kommunikation mit den säumigen Kunden mithilfe spezieller Mahnrhetorik und praxiserprobten Formulierungen wichtig und auf der anderen Seite sind effektive Mahnstrategien gefragt.

 

Wer in der Rechnung konkrete Fälligkeitsfristen aufnimmt, setzt dem Kunden nicht nur ein klares Zahlungsziel, sondern setzt ihn nach Ablauf dieser Frist sofort in Verzug. Bei Geschäften unter Kaufleuten tritt der Verzug auch ohne Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung und Empfang der Gegenleistung ein. Obwohl eine Mahnung juristisch nicht mehr notwendig ist, kann sie nach dem Verstreichen der Frist jederzeit ausgesprochen werden: "Und zwar am besten schriftlich mit Angabe von Datum, Rechnungsnummer und Fälligkeit sowie, falls vorhanden, der Lieferscheinnummer". Der Gläubiger kann dann nicht nur die ursprünglich vereinbarte Summe, sondern auch Verzugszinsen sowie Mahngebühren einfordern.

 

Explizite Formulierungen, wie „Gemäß § 286 Abs. 3 BGB geraten Sie spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung in Verzug“ oder entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich bewährt.

 

Um nicht mit ganzer Kraft offene Türen einzurennen, ist es vor dem Verschicken einer Mahnung manchmal sinnvoll, den Kunden persönlich anzusprechen. Auch eine Erinnerungs-Mail hilft, wenn die Rechnung wirklich nur vergessen wurde oder liegengeblieben ist. Eine freundliche Nachfrage ist angebracht, wenn der Kunde die Zahlungsfrist um ein bis zwei Tage überzogen hat.

Erst nach der zweiten Mahnung sollten Betroffene weitere Maßnahmen einleiten.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte auch schriftlich mit Angabe von Datum, Rechnungsnummer und Fälligkeit, bei gelieferter Ware auch die Lieferscheinnummer, gemahnt werden.

Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich und ob man ein-, zwei- oder dreimal mahnt, bevor der Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen zum Eintreiben der Forderung eingeschaltet wird, bleibt dem Gläubiger überlassen. Der Gläubiger kann dann nicht nur die ursprünglich vereinbarte Summe, sondern auch Verzugszinsen sowie Mahngebühren einfordern. Bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, stehen den Gläubigern neben den Verzugszinsen auch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € je Entgeltforderung zu.

 

Checkliste:

  • Eindeutige Zahlungsfristen können den Geldeingang beschleunigen

  • Telefoninkasso verbessert die Zahlungseingänge

  • Säumige Zahler geraten auch ohne Mahnungen in Verzug, bei Hinweis auf der Rechnung

 

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