Polen:Menschenrechte? Verfassungswidrig!

Polen: Justizminister Zbigniew Ziobro

Zbigniew Ziobro ist Justizminister und zugleich Generalstaatsanwalt - in ihm personifiziert sich die Kontrolle der Justiz durch die Politik.

(Foto: Jacek Bednarczyk/picture alliance/dpa)

Polnische Richter erklären einen Artikel aus der Europäischen Menschenrechtskonvention für unvereinbar mit polnischem Recht. Justizminister Ziobro hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Von Florian Hassel, Warschau

Polens politisch kontrolliertes Verfassungsgericht (TK) hat einen Artikel aus der Europäischen Menschenrechtskonvention für verfassungswidrig erklärt. Zbigniew Ziobro, zugleich Justizminister und Generalstaatsanwalt, hatte dazu mehrere Anträge eingereicht. Das Gericht hatte zuvor schon andere grundlegende Rechtsstaatsartikel der EU-Verträge für verfassungswidrig erklärt.

Konkret geht es nun um Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention - das Recht auf ein faires Verfahren vor einem "unabhängigen, unparteiischen und durch Gesetz begründeten Gericht". Das TK urteilte, es sei kein von Artikel 6 erfasstes "Gericht" und somit der Kontrolle entzogen. Polen will sich nicht nur der Jurisdiktion des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) entziehen, sondern auch der des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), dem Gericht des 47 Länder umfassendes Europarates, zu dem Polen gehört.

Bereits im Juli und am 7. Oktober erklärte das polnische Verfassungsgericht auf Antrag von Regierungsparlamentariern und Ministerpräsident Mateusz Morawiecki mehrere Artikel der EU für verfassungswidrig, die dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weitgehende Vollmachten bei der Kontrolle rechtsstaatlicher Kriterien in EU-Ländern geben. Der EuGH erklärte etwa eine Disziplinarkammer für polnische Richter und Staatsanwälte für EU-rechtswidrig, weil diese politisch kontrolliert wird. Außerdem den gleichfalls abhängigen Landesjustizrat (KRS) zur Auswahl von Richtern und Staatsanwälten sowie etliche andere Gesetze, mit denen sich Polens von der nationalpopulistischen Partei PiS geführte Regierung seit 2015 die Justiz weitgehend unterstellt hat.

Neben dem EuGH in Luxemburg urteilt auch der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zunehmend gegen Polen. So stellten die Straßburger Richter im Mai die Rechtswidrigkeit von Urteilen des polnischen Verfassungsgerichtes fest, wenn daran rechtswidrig ernannte Richter beteiligt sind. In weiteren Urteilen befand der Gerichtshof, sowohl die polnische Disziplinarkammer wie eine Außerordentliche Aufsichtskammer, die in Polen jedes rechtskräftige Urteil aufheben kann, seien keine Gerichte. Urteile des EGMR sind auch für den EuGH bedeutend; beide Gerichte beziehen sich in Urteilen oft aufeinander.

Erst vor einer Woche wurde ein unabhängiger Richter suspendiert

Polen missachtet sowohl die Urteile des EuGH wie des EGMR. Die rechtswidrige Disziplinarkammer arbeitet ebenso weiter wie der politisch abhängige Landesjustizrat wie auch politisch abhängige Gerichtspräsidenten und Hunderte politisch abhängig ernannte sogenannte Neo-Richter an allen Gerichten Polens.

Die Disziplinarkammer suspendierte zuletzt am 16. November den unabhängig ernannten Richter Maciej Ferek: Der Krakauer Richter hatte sich auf EuGH-Urteile und Urteile unabhängiger Richter am Obersten Gericht Polens gestützt und Urteile politisch abhängiger Neo-Richter nicht anerkannt. Polens Regierung wolle es mit den Urteilen zur angeblichen Verfassungswidrigkeit von Rechtsstaatsartikeln der EU und der Menschenrechtskonvention noch unabhängigen polnischen Richtern erschweren, sich auf übergeordnetes europäisches Recht und Urteile zu berufen, sagte Mirosław Wróblewski, Verfassungs- und Europarechtler im Büro des polnischen Bürgerrechtskommissars, der Tageszeitung Gazeta Wyborcza. Die unabhängige Juristenvereinigung Iustitia und das Komitee zur Verteidigung der Justiz führen bereits reihenweise Suspendierungen und Schikanen gegen unabhängige Richter und Staatsanwälte auf.

Auch an seiner Grenze zu Belarus verstößt Polen gegen Recht: Polnische Experten hielten schon die Verhängung des Ausnahmezustandes im Grenzgebiet für verfassungswidrig. Zudem ist Polen wie andere Staaten verpflichtet, es Menschen selbst dann zu ermöglichen, einen Asylantrag zu stellen, wenn sie illegal die Grenze überquert haben. Ein Gesetz vom 26. Oktober indes legalisiert die schon zuvor geübte Praxis, Migranten und Flüchtlinge in rechtswidrigen Pushbacks über die Grenze zurückzuschieben.

Am 2. Dezember läuft der Ausnahmezustand im Grenzgebiet aus und kann nicht verlängert werden. Der rechtsfreie Raum an der Grenze soll dennoch ausgebaut werden. Der Sejm verabschiedete am 17. November ein neues Grenzschutzgesetz, das noch im Senat, dem Oberhaus des Parlaments, beraten werden muss.

Im Ausnahmezustand sperrt die Regierung den Zugang zum Grenzgebiet in einem drei Kilometer breiten Streifen. Das Gesetz sieht nun vor, dass der Innenminister den Zugang zu den letzten 15 Kilometern vor der Grenze sperren kann. Ausnahmegenehmigungen zum Betreten - etwa auch für Journalisten - kann nur der lokale Kommandeur der Grenztruppen erteilen.

Das Gesetz widerspricht dem juristischen Dienst des Senats zufolge reihenweise Artikeln der polnischen Verfassung: Das Recht auf Bewegungsfreiheit werde ebenso verletzt wie die Rechte auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit und die Rechte auf Presse- und Informationsfreiheit. Auch Polens Bürgerrechtskommissar, ein mit dem Schutz der Verfassungsrechte betreutes Verfassungsorgan, beurteilte das Gesetz umfassend negativ. Der Senat will am Donnerstag über das Gesetz beraten. Lehnt das Oberhaus das Gesetz ab, kann der Sejm dies indes mit einfacher Mehrheit überstimmen wie auch Änderungsvorschläge des Senats.

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