Urteil des Verfassungsgerichts :
Kolumbien legalisiert Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche

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„Freie Abtreibung“ steht auf dem Plakat einer jungen Frau, die an einer Kundgebung in Bogotá teilnimmt.
Bisher waren Schwangerschaftsabbrüche nur in bestimmten Fällen erlaubt gewesen, etwa nach einer Vergewaltigung. Viele Frauen trieben daher heimlich ab.

In Kolumbien dürfen Frauen künftig bis zur 24. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen einen Schwangerschafts­abbruch vornehmen. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichts am Montag hervor. Bisher war eine Abtreibung nur in besonderen Fällen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr war. Eine Zuwiderhandlung konnte mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Trotz des Verbots gab es in Kolumbien jährlich rund 400.000 heimlich vorgenommene Abtreibungen, oft unter prekären Bedingungen und mit hohen Risiken für die Frauen. Aktivistinnen hatten in einer Klage argumentiert, dass ein Abtreibungsverbot Frauen mit geringem Einkommen diskriminiere, da sie keine Möglichkeit hätten, auf legalem und sicherem Weg eine Abtreibung vorzunehmen. Das Urteil ist ein Sieg für die kolumbianische Frauenrechtsbewegung. Die Legalisierung der Abtreibung schreitet im katholisch und von sozialkonservativen Frei­kirchen geprägten Lateinamerika voran. 2020 beschloss Argentinien eine Legalisierung. Erlaubt ist der Schwangerschaftsabbruch in Uruguay, Kuba, Guayana und Teilen Mexikos. Die meisten Länder sehen eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vor.