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Schweizer Richter sprechen Belarussen frei

28. September 2023

Der Mann beschuldigte sich selbst, er habe bei der Ermordung von Oppositionellen in Belarus mitgewirkt. Doch immer wieder verwickelte er sich vor Gericht in Widersprüche.

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Schweiz - Belarus - Freispruch / Yuri Harauski
Der Angeklagte wird am 18.09.2023 von Polizisten zum Gericht gebrachtBild: ARND WIEGMANN/AFP/Getty Images

In der Schweiz ist ein Ex-Soldat aus Belarus vom Vorwurf des Verschwindenlassens und der Irreführung der Rechtspflege freigesprochen worden. Juri Garawski will nach eigenen Worten an der Entführung und Ermordung von Oppositionellen beteiligt gewesen sein. Das Gericht sah es jedoch wegen zahlreicher Widersprüche in seinen Aussagen als nicht erwiesen an, dass er tatsächlich im Staatsauftrag an der Beseitigung von Regimekritikern mitwirkte.

Der leitende Richter sagte bei der Urteilsverkündung in St. Gallen, es sei möglich, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen nur den Verlauf seines Asylverfahrens positiv beeinflussen wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess drei Jahre Haft gefordert, zwei davon auf Bewährung.

Entführungen in staatlichem Auftrag?

Der 45-Jährige hatte in seinem Asylantrag und in Interviews angegeben, Mitglied einer Todesschwadron gewesen zu sein, die 1999 im Staatsauftrag den ehemaligen Innenminister Juri Sacharenko, den früheren Leiter der Wahlkommission Viktor Gontschar und den Geschäftsmann Anatoli Krassowski entführt und umgebracht habe. Die Männer sind seither verschwunden; ihr Schicksal ist offiziell ungeklärt. Der heutige belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko war damals bereits an der Macht.

Schweiz - Belarus - Freispruch / Yuri Harauski
Pavel Sapelka, Führungsmitglied der Organisation Wjasna (links), und weitere Menschenrechtler am 18.09.2023 vor dem JustizgebäudeBild: ARND WIEGMANN/AFP/Getty Images

"Ich bereue meine Rolle zutiefst", hatte der Angeklagte vor Gericht gesagt. In Gesprächen mit Medien gab er sich als Kronzeuge gegen die Lukaschenko-Regierung aus. Sein Asylantrag wurde allerdings abgelehnt. Er wird in der Schweiz geduldet, weil sein Leben bei einer Abschiebung in Gefahr wäre.

Der nun Freigesprochene war 2018 in die Schweiz geflohen und beantragte dort Asyl. Er machte seinen Fall selbst in einem Film der Deutschen Welle publik. Die Organisation Trial International in Genf, die gegen Straflosigkeit kämpft, erkannte darin seinen Wohnort und brachte den Prozess ins Rollen.

Enttäuschung nach dem Urteil

Menschenrechtler hatten zunächst von einem Meilenstein gesprochen. Erstmals seien Vorgänge in Belarus unter Lukaschenko vor einem Schweizer Gericht verhandelt worden. Für die Bevölkerung in Belarus sei es wichtig, dass die Ermittlungen überhaupt stattfanden, sagte der im Exil lebende Pavel Sapelka, Führungsmitglied der Organisation Wjasna, noch vor der Urteilsverkündung. "Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Hauptprozess, wenn eines Tages der Angeklagte Lukaschenko vor Gericht steht."

Vertreter von Trial International zeigten sich jedoch enttäuscht über die Entscheidung der Richter. "Der Kampf der Familien der Opfer um Gerechtigkeit geht weiter", schrieb die Menschenrechtsorganisation auf der Plattform X, ehemals Twitter.

jj/ehl (dpa, afp, DW)