top of page

ANTRÄGE der KfB an den Magistrat

Aus technischen Gründen können die Anträge derzeit nicht aktualisiert werden. Sie finden alle Anträge und Beschlüsse auch auf der Homepage der Stadt Kronberg > hier klicken.

Offene Anträge

02/06/2020

Änderungsantrag zu Kronberg Academy Zuschuss

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

die Kronberg Academy Stiftung beim Bau des Kammermusiksaals nebst Studienzentrum mit einem Zuschuss in Höhe von 500.000,00 Euro zu unterstützen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Magistrat prüft, ob der Zuschuss nachhaltig den Zweck erfüllt, insbesondere:

  • ob die nun vorgelegte Kostenberechnung von 58,5 Mio. Euro bis zur Fertigstellung vollständig und auskömmlich ist (Plausibilisierung der Kostenberechnung durch Drees & Sommer bzw. verbindliche Zusage der planungsverantwortlichen Unternehmen, dass eine weitere Baukostenüberschreitung ausgeschlossen ist)

  • ob die laufenden Betriebskosten dauerhaft gedeckt sind (testierte Berechnung durch einen Wirtschaftsprüfer)

  • aus welchen Quellen die bisherigen und zusätzlich benötigten Mittel kommen und ggf. welche Bedingungen an die Fördermittel geknüpft sind (Mittelherkunft)

  • für welche Maßnahmen die neu aufzubringenden Steuermittel und privaten Spenden in Höhe von 15,75 Mio. Euro eingesetzt werden (Mittelverwendung)

  • den schriftlichen Bericht zu den Ursachen für die wiederholte Budgetüberschreitung und Maßnahmen, die künftige Verfehlungen ausschließen

2. Die Mittel werden ausgezahlt, wenn ein verbindlicher Nachweis vorgelegt wurde, dass die Deckungslücke in Höhe von 15,75 Mio. Euro unwiderruflich zu 100% finanziert ist.

3. Zur Gegenfinanzierung sieht die Stadt Kronberg im Taunus davon ab, einen weltweit renommierten Landschaftsarchitekten mit der Umfeldplanung um den Kammermusiksaal zu beauftragen und wird stattdessen lokale oder regionale Landschaftsgärtner mit der Wiederherstellung der Baumbepflanzung entlang der Bahnhofs-/Schillerstraße beauftragen.

 

Der Magistrat wird um das Ergebnis der Prüfung sowie um einen Bericht geben, wie der Zuschuss haushaltstechnisch umgesetzt werden soll. Falls hierzu weitergehende Beschlüsse notwendig sein sollten, sind diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Begründung:

Am 26.5.2020 wurden die Fraktionsvorsitzenden durch den Vorsitzenden der Kronberg Academy Stiftung, Raimund Trenkler, darüber informiert, dass nicht nur die Schaffung der komplexen akustischen Voraussetzungen und erhebliche Mehraufwendungen für den Rohbau, sondern insbesondere die unvorhersehbaren jährlichen Baukostensteigerungen von ca. 10% in Kombination mit der Notwendigkeit zur europaweiten Ausschreibung sämtlicher Gewerke zu einer deutlichen Baukostenerhöhung geführt haben.

Aufgrund dieses Umstandes hatte der Vorstand der Kronberg Academy Stiftung Ende vergangenen Jahres einen sechsmonatigen Baustopp verhängt, um in dieser Zeit unter Zuhilfenahme von Experten den Ausschreibungsprozess zu überarbeiten, Einsparungen zu lokalisieren und eine aktuelle Baukostenberechnung unter Berücksichtigung von Risikobudgets zu erstellen. Im Ergebnis ergab sich eine maximale Deckungslücke in Höhe von 15,75 Mio. Euro, welche zur Sicherstellung des laufenden Vergabeprozesses durch einen Überbrückungskredit der Taunus Sparkasse in Höhe von 5.000.000-Euro abgefedert wurde.

Die Deckungslücke soll in Form einer Drittellösung über private Förderer, dem Bund, dem Land, dem Landkreis und der Stadt Kronberg im Taunus ausgefüllt werden. Die Stadt Kronberg im Taunus wird daher mit der Gewährung des Baukostenzuschusses in Höhe von 500.000 Euro ihren Teil dazu beitragen, dass der Bau zuende geführt werden kann.

Die Mandatsträger haben die Pflicht, auf wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuermitteln zu achten. Daher wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob dieser geplante Zuschuss nachhaltig seinen Zweck erfüllt, d.h. der Bau vollendet und dauerhaft betrieben werden kann. Hierfür ist u.a. wichtig, zu klären, ob die nun identifizierte aktuelle Finanzierungslücke durch die Fördermittel dauerhaft geschlossen werden kann und potenzielle Kostensteigerungen einkalkuliert sind. Außerdem ist auch nach Vollendung des Baus der dauerhafte Betrieb der Anlage im Interesse der Kronberger Bürger, sodass auch hierfür eine Finanzierung gewährleistet sein muss.

Zu prüfen ist ferner, in welcher Form die Stadt einen solchen Zuschuss gewähren kann. Es sind sowohl die haushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten wie auch das EU-Beihilferecht. Der Magistrat wird mit diesem Antrag gebeten, diese formalen und rechtlichen Gesichtspunkte zu prüfen, die Stadtverordnetenversammlung über die Prüfungsergebnisse zu unterrichten und eventuell notwendige weitere Beschlüsse vorzubereiten, die zur Gewährung des Zuschusses an die Stiftung notwendig sind.

Um sicherzustellen, dass der Kronberger Zuschuss nicht verbraucht wird, ohne dass die notwendige Summe vollständig zusammengekommen ist, darf der Betrag erst fließen, wenn eine Vollständigkeitserklärung vorgelegt wurde.

Um den Kronberger Haushalt nicht zusätzlich zu belasten, soll eine Einsparung bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bepflanzung entlang der Straßen um den Kammermusiksaal erfolgen.

1 / 8

Please reload

bottom of page