Willkürjustiz in Iran :
EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner

Lesezeit: 2 Min.
Die undatierte Aufnahme zeigt den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht.
Iran müsse von der Vollstreckung der Todesstrafe absehen und das Urteil gegen den 68 Jahre alten Djamshid Sharmahd aufheben, verlangt Brüssel.

Die Europäische Union hat die iranische Justiz aufgefordert, das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd aufzuheben. In einer am Freitagabend veröffentlichten Mitteilung heißt es, die EU verurteile die Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs aufs Schärfste, das Todesurteil gegen Sharmahd aufrechtzuerhalten. Iran müsse von der Vollstreckung der Todesstrafe absehen und das Urteil aufheben. Sharmahd befindet sich seit 2020 in Haft.

Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte am Mittwoch das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung des Urteils formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68 Jahre alten Mann im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair.

Zu keinem Zeitpunkt ein fairer Prozess

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sagte der „Bild“-Zeitung, er habe vor mehreren Wochen bei der iranischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragt, um sich vor Ort von Shamahds Haftbedingungen und seinem Gesundheitszustand ein Bild machen zu können. „Mein Antrag wurde bis heute nicht bewilligt. Das ist völlig inakzeptabel“, sagte Merz. „Ich fordere die iranische Regierung erneut auf, das Unrechtsurteil gegen Djamshid Sharmahd aufzuheben und ihm die Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen.“

Am Donnerstag hatte bereits Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) Iran erneut aufgefordert, das „absolut inakzeptable“ und willkürliche Urteil rückgängig zu machen. Djamshid Shamahd habe zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses erhalten.

Sharmad war als Kind im Alter von sieben Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen und hat einen deutschen Pass. Allerdings ist er in Teheran geboren und hat damit automatisch auch die iranische Staatsbürgerschaft. Diese kann man nach iranischem Recht nicht ablegen.