Im juristischen Streit um das weitgehende Abtreibungsverbot in Texas hat ein Berufungsgericht der republikanischen Regierung im US-Bundesstaat recht gegeben. Die texanische Regierung darf das umstrittene Gesetz der Gerichtsentscheidung zufolge vorläufig wieder in Kraft setzen. "Großartige Neuigkeiten heute Abend", schrieb der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton auf Twitter.

Erst am Mittwoch hatte ein texanischer Richter es vorübergehend gestoppt und damit einer Klage der Regierung von US-Präsident Joe Biden stattgegeben. Texas hat gegen diese Entscheidung sofort Berufung eingelegt. Es wird jedoch erwartet, dass das Weiße Haus die Entscheidung des Berufungsgerichts vor dem Obersten Gerichtshof der USA anfechten wird. 

Seit Anfang September ist das sogenannte Herzschlaggesetz in Kraft, das die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Texas untersagt. Es verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind.   

"Zutiefst alarmierend"

Außergewöhnlich an der Regelung ist, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Die US-Regierung sprach von "Kopfgeldjägern", da alle Menschen, die eine Frau bei einer Abtreibung in irgendeiner Form unterstützen, von Privatpersonen verklagt werden können. "Diese Anordnung ist zutiefst alarmierend und für Millionen von Menschen in Texas schafft sie Verwirrung und Inkonsistenz beim Zugang zu Abtreibungen", teilte die Bürgerrechtsorganisation ACLU mit.  

Der Streit um das Gesetz könnte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen. Einen Eilantrag von Bidens Regierung gegen das texanische Abtreibungsgesetz lehnte der Oberste Gerichtshof Anfang September ab. Der Supreme Court führte dabei allerdings keine inhaltlichen, sondern lediglich verfahrensrechtliche Gründe an.

Einige Abtreibungskliniken haben am Donnerstag wieder begonnen, Schwangerschaftsabbrüche, die unter dem Herzschlaggesetz verboten sind, durchzuführen, allerdings längst nicht alle. Die Kliniken müssen fürchten, nachträglich verklagt zu werden, falls ein höheres Gericht die einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Gesetzes wieder kippt. Die aktuelle Entscheidung des Berufungsgerichts überrascht nicht. Das Gericht hat zuvor bereits das Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt.