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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 24 vom 27.09.2021

Ergebnis Akkreditierung TÜV-Süd

Das Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I am 28.09.2021 um 9.00 Uhr im Verfahren der brasilianische Gemeinde Brumadinho und Angehörige eines Opfers gegen die TÜV Süd AG (Az. 28 O 14821/19) wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine wurde am Freitag, den 24.09.2021 um 13.00 Uhr abge-schlossen.

Folgende Medienunternehmen haben einen Sitzplatz im Sitzungssaal erhalten:

Gruppe 1:

RND, Thomas Magenheim-Hörmann
Reuters, Alexander Hübner
dpa, Roland Losch

Gruppe 2:

BR, Nikolaus Nützel
ZDF, Felix Zimmermann
Sat 1, Dagmar Krauß

Gruppe 3: niemand


Gruppe 4:

FAZ, Henning Peitsmeier
Schwäbische Zeitung, Patrick Guyton
Wirtschaftswoche, Karin Finkenzeller

Nachrückerplätze aus dem Kontingent der Gruppe 3:

ARD, Tamara Link
WELT, Daniel Koop
TAZ, Dominik Bauer


Wenn Sie Ihren Sitzplatz an eine Kollegin oder einen Kollegen weitergeben: bitte übermitteln Sie Ihrem Sitzplatznachfolger einen Nachweis, damit dieser sich ausweisen kann.

Auf die Pressemitteilung vom 23.09.2021 und die darin enthaltene Sitzungspolizeiliche Anordnung wird Bezug genommen.

Kamerateams und Fotografinnen und Fotografen dürfen vor Aufruf der Sache zur Bildberichterstattung zusätzlich in den Sitzungssaal – unter Beachtung der Abstandsregeln und des Infektionsschutzes.


Für alle anderen Teilnehmer des Akkreditierungsverfahrens gilt Folgendes:

In der Stettnerstraße 10 stehen im Sitzungssaal 12 weitere Zuschauerplätze zur Verfügung.

In dem Medienraum mit Audioübertragung der mündlichen Verhandlung in der Stettenerstraße10 stehen weitere 4 Sitzplätze für Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien zur Verfügung.

Ein weiterer Medienraum mit Audioübertragung der mündlichen Verhandlung mit 14 Plätzen für Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien steht in der Nymphenburgerstraße 16 zur Verfügung.

Für die 12 Zuschauerplätze und alle Plätze in den Medienräumen gilt auf Grundlage des Hausrechts des Oberlandesgerichts München das „Windhundprinzip“.

Sie können gerne versuchen, über einen Zuschauerplatz die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zu erreichen oder in einem der Medienübertragungsräume Platz zu nehmen.

In den Medienräumen mit Audioübertragung der mündlichen Verhandlung haben jeweils Vorrang Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien, die nicht bereits im Sitzungssaal über das Akkreditierungsverfahren oder in dem jeweils anderen Medienraum schon einen Sitzplatz erhalten haben.


Wir sind vor Ort für Sie da und werden versuchen, Ihnen allen unter den gegebenen Vorgaben bestmögliche Berichterstattung zu ermöglichen. Wir sind jedoch an die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie das Hausrecht des Oberlandesgerichts München gebunden.

Bitte sprechen Sie sich auch untereinander ab und helfen Sie sich gegenseitig.


Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert - Pressesprecherin