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Winkelbach: alternative Fakten und Verunglimpfung


Der Akteneinsichtsausschuss förderte ohne Frage ein erschreckendes Bild der Steuerung, Dokumentation und Kommunikation der Projektentwicklung Winkelbach zu Tage:


1. Die Verwaltungsspitze ließ den weitreichenden Offenlegungsbeschluss 2015 und den Satzungsbeschluss 2016 auf der Basis vollkommen willkürlicher und ungeeigneter Kostenangaben treffen. Die genannten 75.000 Euro Baukosten waren nämlich nicht, wie man erwarten konnte, das Ergebnis einer zumindest auch nur groben Abschätzung der möglichen Bausumme, sondern waren ein Wert, der lediglich fiktiven Charakter hatte, um ein zuvor kräftig nach unten verhandeltes Landschaftsarchitektenhonorar ableiten zu können. Dieser skandalöse, zumindest fragwürdige Vorgang ist natürlich nicht der aktuellen Verwaltungsspitze anzulasten, sondern betrifft deren Vorgänger. Im Satzungsbeschluss 2016 haben diese Vorgänger dann ganz darauf verzichtet, eine irgendwie bezifferte Bausumme zu nennen.


2. Um so erschreckender ist aber der Umgang der aktuellen Verwaltungsspitze mit der berechtigten Kritik im Rahmen des Dringlichkeitsantrags des Bürgermeisters im vergangenen Sommer, als die Kostenexplosion um das 25-fache von den ursprünglich 75.000 Euro auf 1,9 Millionen Euro verkündet wurde und nicht nur die KfB-Fraktion dies beanstandet hat. Daraufhin wurde versucht, mit den heute so beliebten alternativen Fakten Nebel zu werfen und jede Kritik zu verunglimpfen. Ich rezitiere Zitate aus der Taunuszeitung vom 15.7.2021:


Für Ersten Stadtrat Robert Siedler (parteilos) stellt sich die Angelegenheit so dar: „Die KfB versucht wieder einmal mit unlauteren, aus dem Zusammenhang gerissenen Behauptungen, längst beschlossene Projekte zu torpedieren“, nimmt er zu den Vorwürfen Stellung. Die genannte 25-fache Kostensteigerung nennt er „absoluten Nonsens“. Bei den angeführten Baukosten von 75.000 Euro habe es sich um einen städtischen Anteil nach Abzug der Fördermittel gehandelt. „Auch beziehen sich diese Kosten nur auf eine Teilstrecke und bildeten damals nicht ansatzweise die Offenlegungskosten des ersten Bauabschnitts ab“, so Siedler. .... „Zum maßgeblichen und formell notwendigen Abwägungs- und Satzungsbeschluss in 2016 waren die bekannten Kosten von 613.000 Euro Beschlussgrundlage und fanden sich so auch in der Kostenschätzung wieder“, führt er aus.


Diese Argumente haben sich im Nachhinein als alternative Fakten, als Nonsens gezeigt. Der eigentliche Nonsens war diese Argumentation. Das vollständige Zurückrudern erfolgte dann im Rahmen des Vermerkes des Ersten Stadtrates zum Akteneinsichtsausschuss, dass genau diese Summe von 75.000 Euro als einzige Bausumme zum damaligen Zeitpunkt genannt wurde.


Ich zitiere: “Dieser völlig unrealistische Wert von 75.000 Euro hätte in der (Vorlage) 5242/2015 nie als Bausumme genannt werden dürfen. Wie das geschehen konnte, ist heute nicht mehr nachvollziehbar.“ Wenn man darauf im Sommer Bezug genommen hat, wurde man verunglimpft, dass man Nonsens sagt. Im Rahmen des Vermerkes ist das inhaltlich zurückgenommen worden. Ein Wort des Bedauerns, gar der Entschuldigung für die damalige Verunglimpfung gab es leider nicht.


Selbstverständlich ist es ebenfalls nicht richtig, dass zum „maßgeblichen und formell notwendigen Satzungsbeschluss die bekannten Kosten von 613.000 Euro Beschlussgrundlage waren“. Diese Zahl kam erst deutlich später, denn in der Vorlage 5264/2016 steht schlicht überhaupt keine Summe.


3. Dass die Akten unvollständig waren, nicht einheitlich gegliedert und nicht mit dem Projektstart begannen, konnten Sie ja bereits im Abschlussbericht nachlesen. Es ist für uns aber auch erstaunlich, dass bei einem solchen Projekt, mit der Bedeutung für Kronberg, und den komplett aus dem Ruder gelaufenen Kosten es nicht erkennbar ist, gemäß Aktenlage, dass

a. jemals der Zwang für die rechtliche Notwendigkeit der Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt hinterfragt wurde,

b. keine nachvollziehbare Dokumentation der entsprechenden Gespräche und Vereinbarungen mit dem RP existiert,

c. es Bemühungen gab, angesichts der Kostenexplosion gemeinsam mit dem RP kosteneffizientere, alternative Maßnahme zu entwickeln und

d. eine erste qualifizierte Kostenberechnung erst im 7. Jahr des Projektes, im Jahr 2021 erfolgte, was bei dieser Entwicklung besonders erstaunlich ist.


Der Akteneinsichtsausschuss hat somit klar gezeigt, dass die Projektentwicklung Winkelbach in jeder Hinsicht äußerst suboptimal verlaufen ist. Es ist nun an der Verwaltungsspitze, Schlüsse zu ziehen und entsprechende Maßnahmen für die Steuerung künftiger Projekte zu ergreifen, damit in Zukunft die Steuerung, Kalkulation, Dokumentation und Kommunikation von für Kronberg bedeutenden Projekt in angemessener Weise erfolgt. Bitte nehmen Sie diese Aufgabe an.


Unsere Aufgabe als Abgeordnete bleibt mit dieser Erfahrung nur, in Zukunft Sachverhalte weiterhin gleichermaßen kritisch, aber auch konstruktiv zu hinterfragen – ohne persönliche Angriffe. Nur so können wir alle gemeinsam einen Winkelbach 2.0 für Kronberg verhindern.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 7.4.2022

> Youtube Kronberg (ab 1:08 h)

 

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 12.4.2022: Schlechte Noten für alte Verwaltungsspitze (nicht online verfügbar)

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