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  • Kronberg für die Bürger

Eckpunkte für Baufeld V


Es gab selten so viel Einmütigkeit, dass so schnell wie möglich die Planung des Baufeldes V weitergetrieben werden soll. Wir müssen uns nicht vorwerfen, dass wir das in irgendeiner Form verhindern wollen. Aber Kritik und Konstruktivität sollen erlaubt sein. Deswegen gehe ich auf ein paar Punkte unseres Änderungsantrags ein und begründe auch, warum wir Parkplätze in ausreichender Anzahl dort weiterhin für notwendig halten, warum wir kritisch die Baukostenentwicklung und daraus resultierende Mieten betrachten, warum wir die Begrenzung einer Gebäudehöhe insbesondere auch unter ökologischen Aspekten für wichtig halten und warum für uns nicht der optionale, sondern der definitive Erhalt des Grünstreifens zur Ludwig-Sauer-Straße so wertvoll ist.


Wir müssen uns entscheiden, ob der Bahnhof ein Bahnhof sein soll. Was macht einen Bahnhof wesentlich aus? Einen Bahnhof macht unter anderem wesentlich aus, dass er eine Mobilitätsschnittstelle ist, häufig von individueller Mobilität zu ÖPNV. Wir können uns wünschen, was wir wollen, wir werden den Bürger nicht dazu erziehen – auch Elektrofahrzeuge brauchen genauso Parkplätze – die Individualmobilität, diejenige auf vier Rädern, in den nächsten Jahrzehnten aufzugeben. Um den Bahnhof in seiner Funktion gerecht werden zu lassen und nicht einen Durchgangsverkehr aus Falkenstein oder Kronberg-Nord nach Kronberg-Süd zu verstärken, brauchen wir am Bahnhof ausreichend Parkplätze.


Ferner gibt es Einmütigkeit, dass wir aktualisierte Daten zur Leitlinie „Bezahlbares Wohnen“ benötigen. Warum? Wir wollen, dass bezahlbarer Wohnraum auch bezahlbar bleibt. Bezahlbar für den Mieter, weil wir es als Stadt ermöglichen können, zu günstigen Preisen anzubieten. Und es soll auch bezahlbar für den Kronberger Steuerzahler sein.


Zur Begrenzung der Gebäudehöhe: Wir haben eine Frischluftschneise. Niemand kann wünschen, dass dort sechsstöckige Gebäude entstehen. Deswegen fordern wir eine Begrenzung der Gebäudehöhe auf 11 Meter.


Wir wollen, dass Planungsvarianten erstellt werden, die den Grünstreifen nicht optional, sondern verbindlich einbeziehen. Dass er also definitiv gesichert ist. Das ist für uns ein wesentlicher ökologischer Aspekt.


Wortbeitrag von Detlef Tinzmann in der Stadtverordnetenversammlung vom 7.4.2022

> Youtube Kronberg (ab 2:12 h)


So wurde entschieden:

CDU-Änderungsantrag abgelehnt mit 9 Ja (9 CDU) und 18 Nein (6 Grüne, 4 SPD, 5 FDP, 2 UBG, 1 KfB) bei 4 Enthaltungen (4 KfB)

KfB-Änderungsantrag in einzelnen Punkten:

- 80 Stellplätze abgelehnt mit 14 Ja (9 CDU, 5 KfB) und 17 Nein (6 Grüne, 4 SPD, 5 FDP, 2 UBG)

- Aktualisierung Leitlinie "Bezahlbarer Wohnraum" abgelehnt mit 14 Ja (9 CDU, 5 KfB) und 17 Nein (6 Grüne, 4 SPD, 5 FDP, 2 UBG)

- Aktualisierung Wirtschaftlichkeitsberechnung, 11m Gebäudehöhe, Erhalt Grünstreifen abgelehnt mit 13 Ja (8 CDU, 5 KfB) bei 17 Nein (6 Grüne, 4 SPD, 5 FDP, 2 UBG) und 1 Enthaltung (1 CDU)

Änderungsantrag, Zeitplan um Parkplatzkonzept zu ergänzen angenommen mit 26 Ja bei 5 Enthaltungen (KfB)

 

So hat die Presse berichtet:

Kronberger Bote vom 14.4.2022: Baufeld V: Weiterentwicklung mit externer Unterstützung


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