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ANFRAGEN der KfB an den Magistrat

Aus technischen Gründen können die Anfragen derzeit nicht aktualisiert werden. Sie finden alle Anfragen und Antworten auch auf der Homepage der Stadt Kronberg > hier klicken.

06/07/2020

Widersprüche Straßenbeiträge

1. Wie viele juristische Auseinandersetzungen/Widersprüche werden zurzeit im Zusammenhang von Straßensanierungen von Kronberger Bürgern gegen die Stadt bzw. umgekehrt geführt?

2. Wie viele solcher Vorgänge wurden in den letzten 5 Jahren mit welchem Ergebnis abgeschlossen?

3. Welche Kosten sind der Stadt dabei entstanden? (Gerichtskosten; externe Rechtsberatung, interner Verwaltungsaufwand etc.)

4. Wie viele Anhörungen vor dem Anhörungsausschuss des Hochtaunuskreises zu strittigen Fragen fanden in den letzten 5 Jahren statt?

5. In wie vielen Fällen wurde eine gütliche Einigung erzielt? In wie vielen Fällen ist die Stadt dem unverbindlichen Entscheidungsvorschlag des Anhörungsausschusses des Hochtaunuskreises gefolgt? In wie vielen Fällen nicht?

 

Begründung:

 

Von verschiedenen Bürgern wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass entsprechende Verfahren derzeit anhängig seien. Ebenfalls hat sich die Presse dieses Themas angekommen. Um Anfragen von Bürgern und Presse einschätzen und beantworten zu können, benötigen wir sachbezogene Informationen.

06/07/2020

Informationsveranstaltung zum Ensembleschutz "Roter Hang"

  1. Was ist Stand des Verfahrens, nachdem das Gebiet „Roter Hang“ in Kronberg unter Ensembleschutz gestellt wurde?

  2. Wann werden die Anwohner der Siedlung „Roter Hang“ zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um ihnen die Konsequenzen der Ausweisung einer Gesamtanlage gemäß §2 (3) Hessisches Denkmalschutzgesetz vorzustellen und mit ihnen zu diskutieren?

  3. Werden zu dieser Veranstaltung die Mandatsträger ebenfalls eingeladen?

 

Begründung:

Das Landesamt für Denkmalpflege hat 2016 festgestellt, dass die Siedlung „Roter Hang“ die Voraussetzung für die Ausweisung einer Gesamtlage gemäß § 2 (3) Hessischen Denkmalschutzgesetz erfüllt und diese unter Schutz gestellt.

Im vergangenen Jahr fand offenbar eine Bestandsaufnahme statt, aus der eine „Handreichung“ entwickelt werden sollte, „um die Unsicherheit bei den Bürgern, was erlaubt ist und was nicht“ zu beseitigen (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/roter-hang-siedlung-in-kronberg-anwohner-klagen-ueber-auflagen-16221635-p2.html)

Seitdem warten die dortigen Anwohner auf konkrete Informationen, was das für sie bedeutet.

Wir möchten daher nun wissen, was der derzeitige Stand ist und wann mit einer Information der Anlieger zu rechnen ist.

10/02/2020

Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des RP Darmstadt

Während der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hatten die Bevölkerung, die Kommunen und auch Träger öffentlicher Belange vom 20. November 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018 die Möglichkeit, Lärmprobleme zu melden und Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen zu unterbreiten. Des Weiteren bestand die Möglichkeit auf ruhige Gebiete (Parks, Grünbereiche, Naherholungsgebiete etc.) hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.

Ist es richtig, dass die Stadt Kronberg im Rahmen der der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwände bzw. Stellungnahmen abgegeben hat und wenn ja warum nicht?

Nach der Lärmkennzifferauswertung bzw. der Untersuchung der Lärmkonflikte aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden in Kronberg 5 Straßenabschnitte

·         B455

·         L 3005 Frankfurter Straße/Hainstraße

·         Friedrich-Ebert-Straße

·         L 3015 Sodener Straße/Am Kirchberg/Oberurseler Straße und

·         K 758 Niederhöchstädter Straße) betrachtet.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurden nun die Entwürfe des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde) erstellt. In einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde den Kommunen, der Bevölkerung und den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 25. November 2019 bis zum 21. Januar 2020 zu den Planentwürfen zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten abzugeben.

Hat die Stadt Kronberg im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben und wenn ja welche?

Zu den Straßenabschnitten B 455, L 3005 Frankfurter Straße/Hainstraße und L 3015 Sodener Straße/Am Kirchberg/Oberurseler Straße wurden durch das RP Darmstadt Stellungnahmen von Hessen Mobil angefordert.

Liegt die diese Stellungnahme von Hessen Mobil der Stadt Kronberg vor bzw. kann sie diese anfordern und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?

Zum Straßenabschnitt Friedrich-Ebert-Straße hat das RP Darmstadt die Stadt Kronberg als Straßenbaulastträger um die Durchführung einer Lärmberechnung und als Straßenverkehrsbehörde um Prüfung etwaiger verkehrlicher Anordnungen gebeten. Eine Stellungnahme wurde jedoch nicht vorgelegt.

Warum hat die Stadt Kronberg dem RP Darmstadt keine Stellungnahme vorgelegt?

Wurde eine Lärmberechnung durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ist die Einführung der verkehrsberuhigten Zone das Ergebnis der Prüfung etwaiger verkehrlicher Anordnungen? Falls ja, hat sie zu dem gewünschten Ergebnis geführt? Entfällt dieser Straßenabschnitt damit aus dem Lärmaktionsplan?

Das RP Darmstadt hat die Kommunen gebeten, die Bevölkerung über Homepage, gemeindliche Mitteilungsblätter und Bekanntmachungskästen über die Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren.

In welcher Form hat die Stadt Kronberg die Bevölkerung informiert?

22/08/2019

Revitalisierung Bahnhofsgebäude

  1. Lt. Exposé für den Bahnhofsverkauf ist der „Grundstückszuschnitt noch variabel“. Um den Bahnhof verkaufen zu können, ist somit vorher eine Vermessung und Grundstücksteilung notwendig. Inwieweit ist die Stadt Kronberg diesbezüglich (wann) tätig geworden und ggf. mit welchem Ergebnis?

  2. Lt. Exposé für den Bahnhofsverkauf ist die „Zuordnung einer Außenfläche auf der nördlichen Seite angrenzend an den bisherigen Gastronomiebereich denkbar“. Wurde diese Außenfläche seitens der Stadt Kronberg oder des Käufers inzwischen definiert und ggf. mit welchem Ergebnis?

  3. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts sind seinerzeit 16 Stellplätze auf dem Grundstück "Gleis 3" erworben worden. Der zukünftige Käufer hat den für sein Nutzungskonzept notwendigen Stellplatzbedarf mit 16 Stellplätzen angegeben. Hat die Stadt Kronberg definiert, wo diese für den Betrieb des Bahnhofs zukünftig notwendigen Stellplätze liegen werden und ggf. mit welchem Ergebnis?

  4. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 steht unter dem „Vorbehalt, dass die Real KG ein Reisezentrum im Bahnhofsgebäude integriert“. Wurde dieser Vorbehalt seitens des Käufers ausgeräumt?

  5. Der Bahnhof und das angrenzende Grundstück liegen im Bereich der sog. „Bahnhofsumfeldplanung“, die die Stadt Kronberg vornimmt. Für einen Verkauf sollten die Ergebnisse dieser Planung vorliegen. Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?

  6. Das denkmalgeschützte Bahnsteigdach gehört – wie auch der Bahnsteig – der Deutschen Bahn (DB). Haben die Stadt oder der Käufer bereits Kontakt zur DB aufgenommen, um zu erfahren, welche Sanierungs- bzw. Renovierungspläne die Bahn hat?

  7. Ist eine Entwidmung notwendig? Wenn ja, (wann) wurde seitens der Stadt (derzeitiger Eigentümer) oder des Käufers beim Eisenbahnbundesamt ein Antrag auf Entwidmung gestellt und ggf. mit welchem Ergebnis?

  8. Das Gebäude befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand (defekte bzw. fehlende Fensterscheiben, fehlender Putz, was augenscheinlich zu feuchtem Mauerwerk führt, etc.). Welche Maßnahmen muss die Stadt ergreifen, um bis zum Verkauf einen weiteren Verfall zu stoppen und welche Kosten entstehen dadurch?

  9. Welche weiteren Punkte sind für den Vertragsabschluss noch zu klären und wer ist dafür zuständig? Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

06/05/2019

Friedrichstraße 59 b

  1. Ist es richtig, dass das Grundstück der Friedrichstraße 59b, welches neben der Albanuskirche liegt und für dessen Erwerb unter der lnvestitions-Nr. l418-008 50.000 EUR im Haushalt eingestellt sind, verkauft wurde?

  2. Wenn ja, hat die Stadt entschieden, das Vorkaufsrecht auszuüben?

  3. Sofern die Stadt entschieden haben sollte, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, bitten wir um Nennung der Gründe für diese Entscheidung.

04/03/2019

Rückstau in den Abwasserleitungen im Baumviertel Oberhöchstadt

Im sogenannten Baumviertel (Triftweg, Fichtenstraße, Lärchenweg, Waldstraße, Tannenweg, Lindenweg, Dellwiesen, Rübgärten) in Oberhöchstadt gab es in der Vergangenheit immer wieder Kellerüberflutungen. Das Thema wurde verschiedentlich benannt und diskutiert, u.a. mit der IG Baumviertel.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist eine Entscheidung gefallen, das Oberflächenwasser aus dem Außengebiet Fichtenstraße getrennt von der Mischkanalisation abzuführen und eine separate Leitung zum Waldwiesenbach zu verlegen?
2. Gab es hierzu bereits Gespräche mit der Mainova bezüglich der Leitungsführung im Bereich der Gasstation und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Gab es diesbezüglich bereits Gespräche mit der unteren Naturschutzwasserbehörde und wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
4. Stehen für diese Maßnahmen ausreichend Mittel im Haushalt 2019 zur Verfügung?
5. Falls die obenstehenden Fragen positiv beantwortet werden können, wann ist mit der Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen?
6. Wie ist der Bearbeitungsstatus des Beschlusses 5150/2018?

16/01/2019

Anfrage zum "Kronberger Standard" bei Straßensanierungen

Wir bitten um Definition des Begriffes „Kronberger Standard“, der im Zusammenhang mit Straßenerneuerungsmaßnahmen von der Verwaltung verwendet wird.

14/01/2019

Anfrage zu aufgehobenen B-Plänen

  1. Wie viele und welche B-Pläne wurden in den Jahren nach 2000 von der Stadt Kronberg aufgehoben ?

  2. Sofern der Grund darin lag, dass der betreffende B-Plan rechtsfehlerhaft war, bitten wir um konkrete Angabe, worin der Rechtsfehler bestand.

  3. Gab es darüber hinaus andere Gründe für die Aufhebung von B-Plänen oder die Nichtweiterverfolgung von B-Plänen wie beispielsweise den B-Plan Waldhof ?

​

Anlage zu Antwort vom 26.2.2019

  1. ​

14/01/2019

Anfrage zum Ausgleich von Baumfällungen

Die Satzung zum Schutz der Grünbestände der Stadt Kronberg im Taunus vom 16.04.2008 sieht gemäß § 5 Ausgleichszahlungen in Höhe von 300,- EUR pro Baum vor, wenn eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Ausgleichszahlungen werden von der Stadt für die Neupflanzung von Bäumen und Hecken genutzt.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um Mitteilung,

  • wie hoch der Betrag der Ausgleichzahlungen in den letzten 5 Jahren war, und

  • für welche konkreten Maßnahmen die Gelder verwendet wurden.

27/03/2018

Schillergärten: Denkmalschutz und Verkehrsgutachten

Da im ASU nicht alle Fragen zu der umfangreichen Vorlage 5122/2018 beraten werden konnten, benötigen wir noch Antworten auf folgende Fragen:

1. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange, hier Denkmalschutz

Auf S. 25, Ziffer 6.10 der Anlage 1b weist der Fachbereich Bauaufsicht des Hochtaunuskreises als Untere Denkmalschutzbehörde am 21.3.2017 darauf hin, dass sich die geplanten Bauwerke, die in unmittelbare Nähe der Einzelkulturdenkmäler

  • Bahnhofsempfangsgebäude

  • Viktoriapark und

  • Villa Schillerstraße 8

entstehen sollen, in ihrer Kubatur, der Höhenausbildung, der Dachausbildung und -deckung, der Farbgebung etc. dem Erscheinungsbild der benachbarten Kulturdenkmäler unterordnen und sie nicht beeinträchtigen sollten.

Die Denkmalschutzbehörde forderte daher u.a. um Nachreichung von „Darstellungen mit dem jeweiligen Einzelkulturdenkmal in Ansicht und Schnitt“, um „denkmalschutzrechtliche Bedenken zurückstellen zu können“.

Unter Ziffer 6.10 wägt die Stadt die Bedenken mit dem Hinweis auf erstellte „Perspektiven“ ab, die die geplante Kubatur des künftigen Büro- und Geschäftshauses im Vergleich zu dem Empfangsgebäude zeigten und die verdeutlichten, dass das Büro- und Geschäftshaus in seiner Höhenentwicklung hinter dem Bahnhofsempfangsgebäude zurückbliebe.

Frage 1: Sind mit den „Perspektiven“ die auf den Seiten 28 und 29 der Anlage 3 eingefügten Bilder gemeint?

Frage 2: Warum erscheint das dort eingezeichnete Büro- und Geschäftshaus niedriger als das Bahnhofempfangsgebäude, obwohl die Oberkante des geplanten Bürogebäudes - und damit die Höhenausbildung - 3,15m über der des Bahnhofsgebäudes liegt (229,85m üNN i. Vgl. zu 233,00m üNN)?

Berücksichtigt man die Perspektive der Abbildung auf S. 28, müsste das gezeichnete Büro- und Geschäftsgebäude sogar erheblich höher sein, da Gebäude, die näher am Betrachter sind, höher wirken als weiter entfernte Gebäude.

Frage 3: Wurden die geforderten Schnitte vorgelegt? Wenn ja, welche?

Mit Schreiben vom 14.03.2017 (Anlage 1b, S.33, Ziffer 7.2) weist das Landesamt für Denkmalpflege darauf hin, dass noch nicht geklärt sei, „ob der großvolumige Gewerbebau, der gegenüber des Bahnhofsgebäudes zu liegen kommt, wegen seiner Größe und Höhe nicht zusätzlich zum geplanten Hotelneubau negative optische Auswirkungen auf das Bahnhofsgebäude ausüben könnte. Um nicht nur den reinen Substanzerhalt der denkmalgeschützten Bauten und Anlagen in Hessen zu ermöglichen, sondern darüber hinaus sowohl ihre optische Unversehrtheit als den Kulturlandschaftsraum bestimmende Erinnerungszeichen zu sichern, wurde der § 16 (2) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes geschaffen, der besagt: "Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf ferner, wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten [ ... ] will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann."

Eine Abwägung dieser Bedenken wurde unter Ziffer 7.2 nicht vorgenommen. Unter Ziffer 7.1 wird lediglich die Stellungnahme wiederholt, dass Perspektiven erstellt worden seien, die zeigten, dass der geplante Baukörper in seiner Höhenentwicklung hinter dem Bahnhofsempfangsgebäude zurückbleibe.

Frage 4: Wie wurden die Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege das Bahnhofsgebäude betreffend unter Ziffer 7.2 abgewogen?

Mit Schreiben vom 12.10.2017 (Anlage 1b, S. 46, Ziffer 7.4) verweist das Landesamt für Denkmalpflege erneut auf seine Stellungnahme vom 14.03.2017, „zu der sich keine Änderung ergeben hat“. Danach geht auch das Landesamt davon aus, dass seine Bedenken vom 14.03.17 nicht ausgeräumt werden konnten und hält sie weiter aufrecht.

Die Abwägung der Stadt unter Ziffer 7.4 enthält keine inhaltlichen Erläuterungen mehr zu den Bedenken des Landesamtes. Es wird wiederum auf zwei Visualisierungen hingewiesen, die in die textlichen Erläuterungen des Bebauungsplanentwurfes aufgenommen worden seien, sowie auf Abstimmungsgespräche zwischen dem Vorhabenträger und dem Landesamt.

Frage 5: Welche neuen Informationen waren Inhalt der Abstimmungsgespräche und damit geeignet, die weiterhin bestehenden Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege nach dem 12.10.2017 auszuräumen?

Frage 6: Wie hat das Landesamt für Denkmalpflege seine Bedenken zurückgestellt bzw. das Bauvorhaben genehmigt?

 

2. Verkehrsgutachten

Frage 7: Warum berücksichtigt das Verkehrsgutachten, welches der Vorlage als Anlage 10 beigefügt wurde, nicht die geplante Taktverdoppelung der S4 ab dem Jahr 2030?

Die Verdoppelung der Schließzeiten an den Bahnhofsschranken wird sich auch auf den umliegenden Verkehr auswirken, insbesondere in der Ludwig-Sauer-Straße, über die auch die Anbindung der geplanten Schillergärten erfolgen soll. Da dieses Vorhaben bekannt ist, muss es in die Erhebungen einbezogen werden, zumal die deutliche Zunahme der Pendlerströme ggf. sogar eine frühzeitigere Umsetzung möglich erscheinen lässt.

16/01/2018

Parkraumanalyse P&R-Parkplätze

  1. Zu welchem Ergebnis kommt die Parkraumanalyse?

  2. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Parkgebühren für die P&R-Parkplätze am Kronberger Bahnhof und Kronberg-Süd, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Optionen (Einzeltickets, Wochenpark-, Monatspark- und Jahresparkberechtigungen)?

  3. Wie viele Fahrzeuge parken auf den P&R-Parkplätzen in Kronberg und Kronberg-Süd seit Einführung der Parkgebühren (aufgeschlüsselt in werktags, abends und Wochenende)?

  4. Wie viele Strafzettel wurden ausgestellt?

05/10/2017

Anfrage zur Wegeführung Bahnhofsareal

Wie wird die öffentliche Wegeführung im Bahnhofsareal (Baufeld II und III) nach Abschluss der Baumaßnahmen aussehen? Insbesondere:

  • Welchen Höhenverlauf / Steigungen werden die Wege haben?

  • Wo werden Treppen, wo werden Rampen sein?

  • Wo wird der barrierefreie Fußweg von der Schillerstraße zum Bahnhof verlaufen?

  • Wo werden Bäume stehen?

  • Wie breit werden die Wege?

  • Wie breit wird der offengelegte Bach und wo wird er verlaufen?

  • Wie breit wird der Bürgersteig entlang der Bahnhofstraße im Vergleich zu vor den Baumaßnahmen?

  • Wie breit wird die Bahnhofstraße im Vergleich zu vor den Baumaßnahmen?

  • Wie gestaltet sich der im roten Kreis markierte (s. Bild) höhenmäßige Ãœbergang, insbes. zur Bahnhofstraße?

Wir bitten um Vorlage entsprechender Pläne und Simulationen.

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