Offener Brief

„Korruptionskontext ist absurd“

Kronbergs Bürgermeister Klaus E. Temmen antwortet zum Leserbrief von Dr. Henning Schrader, veröffentlicht im Kronberger Boten vom 16. November 2017 über die umstrittende Bebauung in der Merianstraße / Ecke Kreuzenäckerweg Folgendes:

Sehr geehrter Herr Dr. Schrader,

ich antworte Ihnen als Bürgermeister und Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Stadt Kronberg im Taunus mit diesem offenen Brief auf Ihren Leserbrief, erschienen am 16. November im Kronberger Boten.

Zunächst vorweg: Man kann über die Bauten an der Merianstraße trefflich streiten. Hier entscheiden aber nicht individuelle Vorstellungen, sondern gesetzliche Vorgaben und entsprechende gerichtliche Entscheidungen. Maßgeblich ist der §34 BauGB, der in erster Linie auf solche Maße abstellt, die nach Außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung in Beziehung zueinander setzen lassen.

Sie jedoch formulieren in Bezug auf dieses Bauvorhaben, wenn auch nicht konkret auf Personen oder einzelne Gremien beziehungsweise Verwaltungsebenen bezogen, aber in der Zielrichtung eindeutig, einen Generalverdacht der Bestechlichkeit gegen den Magistrat und die Mitarbeiter der Stadt Kronberg im Taunus und stellen dabei auch noch einen subtilen Zusammenhang zwischen der Stadt Kronberg im Taunus und der Korruptionsaffäre der 1990er-Jahre im Hochtaunuskreis her.

Sie beziehen sich dabei laut eigener Aussage (lediglich) auf eine Pressemitteilung im Kronberger Boten vom 9. November und auf Ihnen zu Ohren gekommene Äußerungen in allgemeinen Gesprächen. Ich zitiere aus Ihrem Leserbrief: „… wie man im Boten lesen konnte, nie genehmigungsfähig waren…“; ... der Verdacht, der einhellig von jedem geäußert wird, mit dem man ins Gespräch kommt …“.

Auf dieser Basis den Magistrat der Stadt Kronberg und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einen Korruptionskontext zu stellen, ist absurd und dagegen verwahre ich mich entschieden.

Überdies habe ich eine rechtliche Prüfung Ihrer im Leserbrief gemachten Aussagen eingeleitet und werde den Magistrat der Stadt Kronberg mit dem Ergebnis dieser Prüfung befassen. Die Prüfung umfasst eine oder mehrere Maßnahmen zum Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten und Ehrenbeamten des Magistrats nach dem Beamtenstatusgesetz.

Ich beabsichtige keine weitere öffentliche Kommunikation in dieser Sache.



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