Singapur lockert die Todesstrafe

In Singapur erhält die Justiz mehr Spielraum bei der Verhängung der Todesstrafe. Gemäss einer am Donnerstag vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderung muss bei Drogenhandel und Tötungsdelikten nicht mehr zwingend die Höchststrafe ausgesprochen werden.

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(kam. Singapur)

In Singapur erhält die Justiz mehr Spielraum bei der Verhängung der Todesstrafe. Gemäss einer am Donnerstag vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderung muss bei Drogenhandel und Tötungsdelikten nicht mehr zwingend die Höchststrafe ausgesprochen werden. Wer die Ermittlungen der Antidrogenbehörden unterstützt oder bloss als Kurier eingesetzt worden war, soll mit lebenslanger Haft bestraft werden können.

Bis anhin hatten die Richter des straff geführten Stadtstaats ab bestimmten Drogenmengen keine andere Wahl, als den Tod am Galgen zu verfügen. Das Gleiche galt, wenn ein Täter sein Opfer ohne Vorsatz getötet hat. Hoffnungen schöpfen nun jene 34 Häftlinge, die auf der Tropeninsel in der Todeszelle sitzen. Ihnen soll das Recht eingeräumt werden, eine Neubeurteilung ihres Falles zu beantragen. Menschenrechtsorganisationen begrüssten die Reformen im Grundsatz, wiesen aber auf zahlreiche offene Fragen hin. Nicht klar sei etwa, mit welcher Art von Kooperation Drogenhändler der Exekution entkommen könnten.

Der stellvertretende Premierminister Teo Chee Hean machte derweil klar, dass Singapur nicht daran denkt, die Todesstrafe abzuschaffen. Diese sei ein notwendiges Abschreckungsmittel gegen schwere Verbrechen.