Am letzten Samstag nachmittag hat ein Schwarm Bienen, vielleicht 10 000 Tiere, die Biodiversität unseres Golfplatzes mißverstanden und die grundgesetzliche Regelung für Versammlungsfreit ausgenutzt, um sich an der „5“ niederzulassen. An sich ist solch eine Versammlung als friedlich und als ein schönes Naturereignis zu bewerten, aber durch die mitgeführten Waffen, sprich Stachel, fallen dies Art von Versammlungen nicht mehr unter den Schutzbereich des Art.8 GG.
Die Versammlung muß schnellstens aufgelöst werden.
Nun gibt es in unserem Club viele verschiedene Talente, und Werner Jauss hat davon mehrere.
Er wurde gebeten, seine Erfahrung aus der Imkerei einzusetzen und die Versammlung aufzulösen.
Er kam schnellsten, um innerhalb einer Stunde den Schwarm fachmännisch und ohne Rücksicht auf seine körperliche Unversehrtheit einzufangen und abzutransportieren.
Jetzt kommt das Bürgerliche Gesetzbuch ins Spiel: § 961 BGB regelt den Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
Diesen Sachverhalt nutzt Werner und er hofft, daß er noch in diesem Jahr Honig von diesem Schwarm anbieten kann.
Vielen Dank Werner, Du hast uns ungestörtes Golfen am Samstag nachmittag ermöglicht.
Für weitere Bilder zur Umsiedlung des Bienenschwarms geht es hier entlang...