AUSWIRKUNGEN DER CORONAPANDEMIE IM WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen.


Versammlungen der Wohnungseigentümer könnten nur einberufen und durchgeführt werden, soweit die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen dies zuließen.

 

Dies dürfte man derzeit aber wohl für das gesamte Bundesgebiet, also für alle Länder ausschließen.

 

 

In unserem heutigen Online-Seminar des VDIV von Herrn RA Marco Schwarz wurde als Königsweg eine "Einmannversammlung mit Stimmanweisungen" für das Jahr 2020 ausgegeben. Dies bedeutet, dass wir die Belegprüfung mit den Beirät*Innen irgendwie koordinieren (notfalls per Telefonkonferenz, allerdings nicht persönlich) und den Eigentümer*Innen wie gewohnt die Einladung mit allen Abrechnungsunterlagen zukommen lassen würden. Hinzu kommen entsprechende Stimmzettel, auf denen zu jedem Tagesordnungspunkt explizite Weisungen gegeben werden können. Ein persönliches Erscheinen ist in diesem Falle ausgeschlossen. Eine Belegprüfung muss, der Situation geschuldet, auch nicht zwingend stattfinden. Dies möchten wir allerdings, soweit es geht, vermeiden.

 

Virtuelle Eigentümerversammlungen sind vom Gesetzgeber leider nicht vorgesehen. Davon wurde explizit abgeraten.

 

Weiterhin wurde empfohlen die Tagesordnung so schlank wie möglich zu gestalten und keine zwingend notwendigen Beschlüsse auf das Folgejahr zu schieben. Ebenso sind strittige Beschlüsse zu vermeiden.

 

Für den Fall, dass der Verwaltervertrag zum 31.12.2020 abläuft, gibt es nun die Regelung, dass der Verwaltervertrag über das Vertragsende hinausläuft bis über eine Vertragsverlängerung beschlossen wird. Dies bedeutet, dass wir auch in dem Fall eines auslaufenden Verwaltervertrages eine "Einmannversammlung mit Stimmanweisungen" durchführen können und über die Verwalterbestellung erst in 2021 beschließen. Dies soll verhindern, dass es zu ungeordneten Verhältnissen kommt. Dies bedeutet natürlich auch, dass das Verwalterhonorar ebenfalls unverändert bleibt. Wir werden in den betroffenen Anwesen mit den Beirät*Innen gesondert in Kontakt treten und auch Beiratsneuwahlen für das Jahr 2020 aussetzen.

 

Grundsätzlich werden wir im Zuge der Belegprüfung mit den Beirät*Innen über sämtliche Schritte sprechen.

 

Der Zensus wird voraussichtlich geschoben, wir werden demnach auch diesen Punkt in diesem Jahr nicht auf die Tagesordnung setzen.

 

Es gibt bis dato keine Neureglung zur Abgabe der Steuererklärungen. Auch aus diesem Grund werden wir die "Einmannversammlung mit Stimmanweisungen" durchführen, um über die Abrechnungsunterlagen abstimmen zu können. Somit haben Sie die Unterlagen für Ihre Steuererklärung nicht nur "unter Vorbehalt". Guthaben und Nachzahlungen können dann auch wie gewohnt ausgeglichen werden.

 

Fraglich ist u.a. wie es im Falle von weitergehenden Ausgangsbeschränkungen für nur einen Teil der Bevölkerung aussieht z.B. Risikogruppen. Ob, wann und wie dann eine "normale" Eigentümerversammlung stattfinden könnte bleibt derzeit komplett ungewiss - Voraussichtlich nicht vor Q4 diesen Jahres.  Auch dieses Problem umgehen wir mit der Durchführung von "Einmannversammlung mit Stimmanweisungen".

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten frohe Ostern, auch wenn man sich dieses Jahr nicht persönlich sehen kann. Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Familie Schmid

0152 - 04 01 12 22

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