Grundsätzlich können ab 22. Juni 2020 Eigentümerversammlungen und sonstige Gremiensitzungen, wie Beleg– und Rechnungsprüfungen wieder stattfinden.
Folgendes gilt es aber, weiterhin zu befolgen:
- Zu jeder Zeit der Eigentümerversammlung oder sonstigen Gremiensitzung muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den teilnehmenden Personen gewährleistet sein.
- Die Höchstteilnehmerzahl muss raumangepasst bemessen werden, wobei die Höchstteilnehmerzahl vorerst weiterhin analog § 6 Satz 1 Nr. 1 der BayIfSMV zu berechnen ist.
- Keine Abgabe von Speisen und Getränken und kein anschließendes get-together in nicht bewirtschafteten Räumen.
- Ein entsprechendes Hygienekonzept muss vorgehalten werde. (ggf. in Absprache mit dem Gastronom oder sonstigen Betreibern der Räumlichkeiten)
- Alle Teilnehmer müssen eine Mund- Nasenbedeckung tragen.
- Alle Teilnehmenden sind vorab über die Regelungen, Platzhinweise und Hygienemaßnahmen durch die Verantwortlichen für die Versammlung (also den Versammlungsleiter bzw. dessen Hilfsperson) zu informieren.
- Die Verantwortlichen müssen einen Teilnehmerliste führen, die im Falle eines Ausbruchsgeschehens dem Gesundheitsamt zu übermitteln ist.
- Die nach den Maßgaben des § 6 Satz 1 Nr. 1 der BayIfSMV festgesetzten Abstandsregelungen müssen auch für den Toilettenbereich eingehalten werden.
Nachdem die unter Ziffer 7. genannte Liste die Kontaktnachverfolgung ermöglichen soll, rät der VDIV Bayern e.V. weiterhin dringend an, nicht nur eine Adressliste zu führen, wie ansonsten bei Eigentümerversammlungen üblich, sondern insbesondere weitere Kontaktdaten wie Telefon- und Handynummern oder Email-Adressen zu dokumentieren.
Dieser Möglichkeit der Nachverfolgung haben wir schlussendlich die so lange ersehnte Lockerung zu verdanken!
Diese Informationen hat Ihnen unser Justiziar und Vorsitzender Ra Marco J. Schwarz zusammengefasst.
Zusatz der Hausverwaltung Schmid GmbH:
Wir werden bis auf weiteres keine Belegprüfungen in der Räumlichkeiten der Hausverwaltung abhalten, da sich unser Büro im Haus der Eltern von Frau Schmid befindet. Beide sind Mitte 70 und sollten keinem regen Publikumsverkehr ausgesetzt sein. Die Jahresordner werden - wie bis dato 2020 praktiziert - den Beiräten zur Prüfung ausgehändigt. Bei Fragen kann eine Teefon- oder Videokonferenz abgehalten werden.
Weiterhin präferieren wir auch für das restliche Jahr die Einmannversammlung mit Stimmanweisung. Dies hat folgende Hintergründe:
- Die derzeitige Rechtslage schreibt eine Beschränkung von Versammlungen von Wohnungseigentümern oder von sonstigen Gremiensitzungen auf eine Höchstdauer von 60 Minuten nicht vor. Nachdem aber weiterhin Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollen, rät der VDIV an, Eigentümerversammlungen und sonstige Gremiensitzungen so kurz wie möglich zu halten. Demnach soll sowohl die Tagesordnung als auch die Diskussion zu den Tagesordnungspunkten kurz gehalten werden.
- Je weniger Versammlungen wir in kurzer Zeit durchführen müssen, desto geringer ist die Gefahr uns selbst und auf den nächsten Versammlungen andere Teilnehmer anzustecken.
- Die Erfahrungen der bereits durchgeführten Einmannversammlungen hat gezeigt, dass man dies für ein Jahr durchaus ohne Probleme handhaben kann.
- Wir veringern dadurch für alle Beteiligten das Risiko einer Ansteckung.
Natürlich werden wir Anfang nächste Woche trotzdem die üblichen Lokalitäten für Eigentümerversammlungen anfragen und ein entsprechendes Hygienekonzept anfordern.
Jeder Eigentümer hat das Recht auf eine Eigentümerversammlung mit persönlichem Erscheinen. In 90% der Fälle lassen sich die Themen jedoch Problemlos auf das nächste Jahr schieben.