Sehr geehrte Eigentümer*Innen,
das bayerische Kabinett hat am 4. Juni 2021 weitreichende Änderungen bzgl. der Kontaktbeschränkungen beschlossen.
Hier die für uns wichtigste Änderung:
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich:
- Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich in Innenräumen bis zu 25 Personen treffen (nicht Geimpfte oder Genesene benötigen einen offiziellen negativen Test)
- Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich in Innenräumen bis zu 50 Personen ohne Test treffen
- Geimpfte und Genesene mit dem entsprechenden Nachweis werden nicht dazugezählt.
- Bei einer Inzidenz über 100 sind weiterhin keine Veranstaltungen möglich, hier greift die Bundesnotbremse
Das bedeutet, dass Eigentümerversammlungen unter der Berücksichtigung der Inzidenz in Ihrem Landkreis und der weiterhin gültigen Hygienevorschriften wieder möglich sind. Wenn die Versammlungen in öffentlichen Räumen, wie z.B. in der Gastronomien stattfinden gelten die Hygienevorschriften des jeweiligen Betreibers. Beachten Sie, dass Eigentümerversammlungen im Freien, wie bereits im vergangenen Jahr, nicht der Nichtöffentlichkeit entsprechen und somit weder in Tiefgaragen noch in Biergärten, etc. durchgeführt werden können.
Weigert sich ein Eigentümer pflichtwidrig, einen negativen Test vorzulegen, muss darin ein freiwilliger Verzicht auf die Teilnahme gesehen werden.
Sofern keine wichtigen Themen anstehen werden wir in Abstimmung mit den Beiräten dieses Jahr jedoch weiterhin eine Einmannversammlung mit Stimmanweisung favorisieren. Im Vorfeld würden wir dann ein Teams Meeting stattfinden lassen, um sich persönlich austauschen zu können. Es genügt allerdings das Veto eines / einer Eigentümer*In, da Sie alle das Recht auf ein persönliches Trefffen haben.