Corona Judonewsletter

Liebe Eltern und Athleten,

 

das folgende gilt nicht für Schüler, da diese ja sowieso dreimal in der Woche getestet werden und ebenso nicht für Kindergartenkinder.

Wir haben in Baden-Württemberg die Warnstufe erreicht, d.h. es dürfen nur noch geimpfte oder genesene ATHLETEN und ZUSCHAUER (ELTERN) ins Training kommen. Bei den Getesteten zählt nur noch ein PCR-Test, der dem Trainer vorgelegt werden muss. Schnelltests zählen bis auf weiteres nicht mehr. Die Tabelle findet Ihr unten im Anhang.

 

Wie Ihr im unten angehängtem Link sehen könnt, gewährt das Land demjenigen, der ein 2G Model anbietet einige Erleichterungen. Ich möchte ungern zu diesem Schritt übergehen, daher bitte ich alle Nichtgeimpften und -genesenen, wenn es wieder lockerer wird und die Schnelltests wieder zugelassen sind, vor jedem Training einen Schnelltest durchzuführen. (DAS GILT NICHT FÜR SCHÜLER UND KINDERGARTENKINDER!) Zur Erinnerung, wir machen eine Kontaktsportart und Ihr gefährdet alle Mitathleten, wenn Ihr nicht geimpft, genesen oder getestet seit. Sechs Athleten der Judo Erwachsenengruppe sind bisher positiv getestet worden und wir wollen vermeiden, dass Ihr euch gegenseitig ansteckt. Daher noch einmal die Bitte euch an unsere Regeln zu halten.

 

a. Bei Symptomen bitte daheim bleiben und testen!

b. Pünktlich ins Training kommen, auf jeden Fall nicht zu früh, wir haben eine 15 Minuten Wechselpause zwischen den Gruppen.

c. Wir lüften in den Trinkpausen das Dojo.

d. Jeden Vormittag werden die Matten desinfiziert.

 

Bitte schaut regelmäßig auf unserer Homepage die News an!

 

Euer Judoschulenteam.

Corona Verordnung Baden-Württemberg
Württembergischer Judo-Verband e.V.

Die Landesregierung passt zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung an. Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell. In der Basisstufe keine Maskenpflicht für Kund*innen/Besucher*innen/Teilnehmer*innen bei 2G Optionsmodell Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre bei 2G-Optionsmodell.

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