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  • Kronberg für die Bürger

Errichtung temporärer Wohnunterkünfte nach Bedarf

Dringlichkeit:

Bereits am kommenden Montag stehen im Magistrat Entscheidungen zur Vergabe von Arbeiten für

die GU am Grünen Weg an. Bevor dieses ca. 3,3 Mio. Euro teure Projekt gestartet wird, möchten wir

angesichts von neuen Erkenntnissen (u.a. Möglichkeit zur kostengünstigen und bedarfsgerechten

Errichtung von temporären Unterkünften) ein erneutes Votum der Stadtverordnetenversammlung

einholen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge,

anderer Obdachloser oder Asylbewerber nach Bedarf temporäre Wohnunterkünfte auf dem

Grundstück Frankfurter Straße 46/46a zu errichten. Die auf dem vorderen Teil stehenden baufälligen Gebäude werden abgerissen.

Die dafür erforderlichen Mittel werden als außerplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch die Investitionsnummer I-616-022, Neubau Flüchtlingsunterkunft.

Die aufwändigen Pläne für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 95 Personen am

Grünen Weg werden b.a.w. nicht weiter verfolgt.

Begründung:

Die Nutzungsmöglichkeit der Unterkunft an der AKS wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Für die

dort wohnenden anerkannten Flüchtlinge (derzeit 6 Personen) soll auf dem städtischen Grundstück

eine temporäre Unterkunft nach dem Vorbild der Stadt Oberursel errichtet werden. Sie hat mit sog.

mobile homes gute Erfahrungen gemacht und stockt ihren Bestand aktuell auf. Die Kosten belaufen sich inkl. Vorarbeiten auf ca. 40.000 Euro kosten und amortisieren sich in Oberursel innerhalb von 5 Jahren. Sie stellen daher eine wirtschaftliche Lösung dar.

Ein weiterer Vorteil dieser mobilen Module besteht darin, dass bei zusätzlichem Bedarf entsprechend weitere Module für Anerkannte oder Asylbewerber kostengünstig aufgestellt werden können. Die auf dem Grundstück Frankfurter Straße vorhandenen Gebäude sind abgängig und sollen abgerissen werden. Die Unterbringung der beiden Bewohner kann dann ebenfalls in den mobile homes erfolgen.

Die Bedarfe zur Unterbringung von Flüchtlingen haben sich weiter grundlegend verändert. Im

Hochtaunuskreis bestehen Überkapazitäten. Die seinerzeit geplante Gemeinschaftsunterkunft am

Grünen Weg ist mit 95 Plätzen mittlerweile überdimensioniert. Daher sollte die geplante Errichtung

mit mehr als 500 qm Grundfläche nicht weiterverfolgt werden.

 

Da der Antrag nach der Antragsfrist gestellt wurde, bedurfte es einer 2/3 Mehrheit (=22 Stimmen), um noch auf die Tagesordnung zu kommen. Dies wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 17.9.2020 abgelehnt mit 14 Ja (KfB, CDU) und 17 Nein (FDP, SPD, Grüne, UBG).


In der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2020 wurde über den Antrag entschieden:

Punkt 1 + 2: angenommen einstimmig bei 1 Enthaltung

Punkt 3: abgelehnt mit 15 Ja bei 15 Nein

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