Längere Dauer der Sozialbindung geförderter Wohnungen

Kronberg – Im Rahmen der Recherche zu einer Anfrage sind nach Information von Bürgermeister Klaus Temmen in Rahmen der jüngsten Parlamentssitzung unterschiedliche Datenbestände bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI Bank) und der Stadt Kronberg im Taunus im Hinblick auf die Dauer der Sozialbindung für die Seniorenwohnanlage Ernst-Winterberg-Haus aufgefallen. Wurde seitens der Stadt bisher davon ausgegangen, dass die Wohnungen 2020 aus der Sozialbindung fallen, bestätigte die WI Bank am 25. März schriftlich, dass nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen das Darlehen Nr. 7255645033 per 30. September 2033 planmäßig zurückgezahlt ist. Die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ endet demnach zum 31. Dezember 2033. Aufgrund dieser Mitteilung der WI Bank ende bei planmäßiger Tilgung die Sozialbindung der 72 Appartements zum 31.Dezember 2033. (pu)



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